UN RESOLUTION 2467 : Fort- oder Rückschritt der Frauenrechte?

9. September 2019 // Julia Trippo

Die Resolution 2467 des UN-Sicherheitsrates sollte sich als ein neues internationales rechtliches Instrument im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Frauen in Konfliktsituationen erweisen. Nach wiederaufflammender Kritik zu deren limitierter Wirksamkeit hat die Bundesregierung zu der Resolution nun Stellung bezogen, die nach ihren Angaben die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit keinesfalls schwäche, sondern weiterentwickelt habe.

Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Bild: wikimedia.org
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - Bild: wikimedia.org

zwd Berlin. Der von der Grünen-Bundestagsfraktion geäußerten Befürchtung, die Resolution 2467 würde die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit politisch schwächen, folgte die Bundesregierung nicht. Wie die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 19/12352) mitteilte, sieht es die Bundesregierung als Erfolg an, dass politisch sehr kontroverse Themen wie die Rechenschaftspflicht für die besonderen Bedürfnisse der Überlebenden oder ein opferzentrierter Ansatz in Gewaltprävention und -bekämpfung in der Resolution 2467 festgeschrieben wurden.

Nach Einschätzung der Grünen sind aber bereits vereinbarte Garantien im Bereich Frauengesundheit in der finalen Version der Resolution zurückgeblieben. Dies habe die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit nicht nur nicht vorangebracht, sondern könne ferner sogar einen Rückschritt für die Frauenrechte weltweit bedeuten. Dem Versprechen einer ganzheitlichen Unterstützung von Überlebenden sexualisierter Gewalt kann die Resolution 2467 in der finalen Fassung deshalb nach Ansicht der Grünen nicht gerecht werden, wie die Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage (Drs. 19/11404) an die Bundesregierung feststellt. Auch zivilgesellschaftliche Frauenrechtsorganisationen hatten schon früh vor einer „Verwässerung“ der Resolution gewarnt (zwd berichtete in der Ausgabe 369). In der Endfassung des UN-Dokuments war der garantierte Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte für Überlebende nicht übernommen worden, nachdem die US-amerikanische Regierung bei den Verhandlungen im UN-Sicherheitsrat mit einem Veto zu der gesamten Resolution gedroht hatte.

Sexuelle und reproduktive Rechte sind Kernforderungen für die Bundesregierung in Hinblick auf Frauenrechte. Die Resolution 2467 sei eine „substanzielle Ergänzung“ der bereits existierenden acht UN-Resolutionen zu diesem Themenfeld. Da deren Inhalte, Empfehlungen und Verpflichtungen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit nach wie vor geltend sind und in Resolution 2467 erneut bestätigt werden, stellt diese keine Schwächung dar.

Auf Initiative der deutschen Bundesregierung unter Außenminister Heiko Maas (SPD) war die Resolution im April 2019 vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet worden.

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