FRAUENQUOTE : Novellierung des Gesetzes von Frauen in Führungspositionen kommt im Herbst

4. September 2019 // Julia Trippo

Börsennotierte Unternehmen, die für den Frauenanteil ihrer Vorstände die Zielgröße „null“ angeben, sollen nach einer Novellierung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen künftig Bußgelder zahlen. Diese Novelle soll im Herbst ins Bundeskabinett kommen, kündete Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) am 3. September auf dem 1. Deutschen Frauenkongress kommunal in Mainz an.

In deutschen Vorständen sind Männer deutlich mehr repräsentiert als Frauen - Foto: adobe/kaninstudio
In deutschen Vorständen sind Männer deutlich mehr repräsentiert als Frauen - Foto: adobe/kaninstudio

zwd Mainz. Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) hatte es in der Vergangenheit bereits wiederholt avisiert, aber jetzt wird es konkret: Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen soll künftig Sanktionen gegen Unternehmen mit fehlenden Repräsentanz von Frauen in den Aufsichtsräten vorsehen.

Bisher greift das Gesetz nur für die Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen. Es schreibt eine Frauenquote von 30 Prozent vor. Die rund 3.500 börsennotiert oder mitbestimmenden Unternehmen, die zur Festlegung eines Frauenanteils in ihren Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Etagen verpflichtet sind, aber dennoch oft die Zielgröße „null“ angegeben haben, müssen demnächst mit Bußgeldern rechnen, wenn sie sich von ihrer Null-Quote-Politik nicht verabschieden.

Artikel als E-Mail versenden