zwd Berlin/Tübingen (tag). Die Länder Baden-Württemberg und Hessen bringen auf der Herbstkonferenz der JustizministerInnen am 5. November einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung ein. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes begrüßt die Länderinitiative. Der Gesetzentwurf mache deutlich, dass Deutschland diese schwere Gewalt an Mädchen und Frauen auch dann nicht toleriert, wenn sie im Ausland stattfindet, so Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von Terre des Femmes.
„Zusammen mit konkreten Präventionsmaßnahmen zum Schutz bedrohter Mädchen kann das Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten, dass in Zukunft jedes Mädchen in Deutschland unversehrt aufwächst“, ist sich Stolle sicher.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass weibliche Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen wird. Bisher fällt diese schwere Menschenrechtsverletzung an Mädchen und Frauen in Deutschland unter den Straftatbestand der einfachen und gefährlichen Körperverletzung sowie unter die Misshandlung Schutzbefohlener. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die betroffene Frau nachweislich aufgrund der erlittenen Verstümmelung ihre Fortpflanzungsfähigkeit verliert, kann die Verstümmelung weiblicher Genitalien als schwere Körperverletzung geahndet werden.
Weiterhin soll die schwere körperliche Misshandlung in den Katalog der Auslandsstraftaten aufgenommen werden. Dies ist Voraussetzung dafür, dass deutsche Behörden auch außerhalb von Deutschland durchgeführte Genitalverstümmelungen strafrechtlich verfolgen können – sofern es sich um ein in Deutschland lebendes Mädchen handelt. Nach Angaben von Terre des Femmes gibt es Hinweise, dass Mädchen insbesondere während Ferienaufenthalten im Heimatland der Eltern verstümmelt werden.
Schmerzen bei Menstruation, Geschlechtsverkehr und Entbindung
Die betroffenen Mädchen und Frauen stammen mehrheitlich aus afrikanischen Herkunftsländern. Sie leiden lebenslang unter den Konsequenzen der Praxis, bei der neben der Klitoris meist auch Teile der Schamlippen abgeschnitten werden. In 15 Prozent der Fälle werde die Vagina bis auf eine winzige Öffnung zugenäht, erklärt Terre des Femmes. Die Folgen für die Überlebenden seien immens: Schmerzen und Komplikationen beim Wasserlassen, bei Menstruation, Geschlechtsverkehr und Entbindungen.
„Zusammen mit konkreten Präventionsmaßnahmen zum Schutz bedrohter Mädchen kann das Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten, dass in Zukunft jedes Mädchen in Deutschland unversehrt aufwächst“, ist sich Stolle sicher.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass weibliche Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen wird. Bisher fällt diese schwere Menschenrechtsverletzung an Mädchen und Frauen in Deutschland unter den Straftatbestand der einfachen und gefährlichen Körperverletzung sowie unter die Misshandlung Schutzbefohlener. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die betroffene Frau nachweislich aufgrund der erlittenen Verstümmelung ihre Fortpflanzungsfähigkeit verliert, kann die Verstümmelung weiblicher Genitalien als schwere Körperverletzung geahndet werden.
Weiterhin soll die schwere körperliche Misshandlung in den Katalog der Auslandsstraftaten aufgenommen werden. Dies ist Voraussetzung dafür, dass deutsche Behörden auch außerhalb von Deutschland durchgeführte Genitalverstümmelungen strafrechtlich verfolgen können – sofern es sich um ein in Deutschland lebendes Mädchen handelt. Nach Angaben von Terre des Femmes gibt es Hinweise, dass Mädchen insbesondere während Ferienaufenthalten im Heimatland der Eltern verstümmelt werden.
Schmerzen bei Menstruation, Geschlechtsverkehr und Entbindung
Die betroffenen Mädchen und Frauen stammen mehrheitlich aus afrikanischen Herkunftsländern. Sie leiden lebenslang unter den Konsequenzen der Praxis, bei der neben der Klitoris meist auch Teile der Schamlippen abgeschnitten werden. In 15 Prozent der Fälle werde die Vagina bis auf eine winzige Öffnung zugenäht, erklärt Terre des Femmes. Die Folgen für die Überlebenden seien immens: Schmerzen und Komplikationen beim Wasserlassen, bei Menstruation, Geschlechtsverkehr und Entbindungen.