BERECHNUNGEN DES DEUTSCHEN JUGENDINSTITUTS : Geplanter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Investitionen von bis zu 3,9 Milliarden Euro nötig

24. Mai 2019 // Hannes Reinhardt

Wenn alle aktuellen Elternwünsche nach einer Ganztagsbetreuung durch ein entsprechendes Angebot abgedeckt werden sollen, würden für die Schaffung der zusätzlichen Plätze bis zum Jahr 2025 insgesamt Investitionskosten in Höhe von bis zu 3,9 Milliarden Euro anfallen. Das ergab eine Berechnung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im Auftrag der Bundesregierung.

zwd München. Darin geht das DJI von 665.000 benötigten zusätzlichen Plätzen in den nächsten sechs Jahren aus. „Der von den Eltern genannte Bedarf an einem Ganztagsbetreuungsangebot im Grundschulalter lag im Jahr 2017 bei 71 Prozent. Derzeit gibt es aber nur für 48 Prozent ein entsprechendes Ganztagsangebot“, erklärte Christian Alt, Leiter der Fachgruppe „Lebenslagen und Lebenswelten von Kindern“ am DJI und für die Berechnungen verantwortlich. Die Schaffung der benötigten zusätzlichen Plätze würde mit etwa 656 Millionen Euro pro Jahr zu Buche schlagen.

Die DJI-Forscherinnen und Forscher kalkulierten für ihre Berechnungen zunächst die laufenden Kosten pro Platz und Jahr (Personalkosten) und zusätzlich die angenommenen Investitionskosten pro Platz in einem Hort beziehungsweise im schulischen Ganztag. Einkommensunterschiede des Lehrpersonals je nach Anstellungsverhältnis oder nach Bundesländern sind in den Modellrechnungen nicht berücksichtigt. Auch Verbesserungen bestehender Plätze oder Kostenbeiträge der Eltern sind nicht Teil der Kalkulation. Beim Umfang der Betreuung in Schule und Hort nahmen die DJI-Expert*innen einen Bedarf der Eltern an fünf Tagen von je acht Stunden an. Somit umfasst die Betreuungszeit 40 Zeitstunden pro Woche. Durch Unterricht sind derzeit 21,2 Zeitstunden abgedeckt, also müssen die Kinder 18,8 Stunden pro Woche, d.h. 3,7 Stunden täglich zusätzlich betreut werden. Als Datengrundlage nutzten die Forscher*innen bestehende Erhebungen wie die jährliche Ganztagsschulstatistik der Kultusministerkonferenz (KMK), die amtliche Kinderbetreuungsstatistik der statistischen Ämter sowie die vom DJI seit 2016 durchgeführte Kinderbetreuungsstudie (KiBS).

Mehr zum Ausbau der Ganztagsbetreuung lesen Sie in der kommenden Ausgabe des zwd-POLITIKMAGAZINs.

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