ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG : Geschlechtsspezifische Medizin für Versorgung von Patient*innen wichtig

4. Februar 2020 // Ulrike Günther

Die Medizin sollte geschlechtsbezogene Unterschiede berücksichtigen, wenn sie Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung sowie die Sicherheit der Patient*innen wesentlich verbessern möchte. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Geschlechtsspezifische Gesundheit - Bild: Pixabay / Peggy und Marco Lachmann-Anke
Geschlechtsspezifische Gesundheit - Bild: Pixabay / Peggy und Marco Lachmann-Anke

zwd Berlin. Die Regierung teilte in ihrem Antwortschreiben (Drs. 19/16769) auf die Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 19/16409) mit, dass die gesetzlichen Krankenkassen seit 2015 dazu verpflichtet sind, den genderspezifischen Besonderheiten der Patient*innen zu beachten. Die Liberalen hatten in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass die Unterschiede zwischen Frauen und Männern zu verschiedenen Krankheitssymptomen führen könnten. Ebenso würden Medikamente zuweilen andere Reaktionen zeigen. Die FDP-Abgeordneten fragten nach der Relevanz der geschlechtsspezifischen Medizin für die Sicherheit der Patient*innen.

Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach eigenen Angaben bestrebt, die geschlechtersensible medizinische Versorgung zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, bedürfe es einerseits erweiterter Kenntnisse über männer- und frauenspezifische Erkrankungen. Außerdem müssten besondere geschlechtsbezogene Symptome, medikamentöse Wirkungen u. drgl. In der Versorgungspraxis verstärkt Beachtung finden. Andererseits sei es aber auch erforderlich, geschlechtsspezifische Konzepte zur medizinischen Behandlung, zur Gesundheitsförderung und Vorsorge vor Krankheiten zu entwickeln und zu erproben.

Geschlechtsbezogene Kenntnisse in der medizinischen Ausbildung

Außerdem sollte die medizinische Ausbildung laut der Antwort der Regierung Kernkompetenzen im Bereich genderspezifischer Versorgung ebenso vermitteln, wie im Gesundheitswesen Beschäftigte über diesbezügliche Fähigkeiten verfügen sollten. Demgemäß ist im Entwurf des geänderten „Masterplans Medizinstudium 2020“ vom November 2019 vorgesehen, geschlechtsbezogene Einflüsse auf Gesundheit und das Bewältigen von Krankheitsfolgen als Grundkenntnisse in das Studium mit aufzunehmen. Geschlechtsspezifische Aspekte seien zudem im sog. Nationalen Kompetenzorientierten Lernzielkatalog berücksichtigt, erklärte die Regierung. Die darin formulierten Lernziele seien bisher für das Medizinstudium jedoch nicht verpflichtend.

Forschung zur geschlechtsspezifischen Wirkung von Arzneimitteln

Grundsätzlich hält es die Bundesregierung laut ihrem Schreiben für sinnvoll, die geschlechtsspezifischen Effekte von Arzneimitteln und die Nebenwirkungen von Medikamenten zu erforschen. Außerhalb der klinischen Prüfungen könnten die Behörden allerdings aufgrund der im Grundgesetz garantierten Freiheit der Forschung nur begrenzt auf die Fragestellung in Studien Einfluss nehmen. Schon 2018 hatte die Regierung ihrer Antwort zufolge einen Förderschwerpunkt auf die Berücksichtigung der genannten geschlechtsbezogenen Unterschiede bei Gesundheitsvorsorge und Behandlung gelegt.

Über die Förderinitiative „Gesund – ein Leben lang“ unterstütze das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nach Aussagen der Regierung u.a. Forschung und Studien zu geschlechtsbezogenen Unterschieden in der medizinischen Versorgung und Vorsorge mit insgesamt ca. 10 Millionen Euro. Demnach stiegen die dafür aufgewendeten Mittel von rund 600.000 Euro im Jahr 2017 auf etwa 3,2 Millionen Euro an. Zudem stellte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dem Schreiben zufolge zur Untersuchung des Gender Gaps in der an Hochschulen gelehrten Medizin zwischen 2016 und 2019 insgesamt ca. 363.000 zur Verfügung. Das Bundesministerium für Gesundheit fördere die geschlechtsspezifische Gesundheitsversorgung ab 2020 mit rund 3,6 Millionen Euro, so die Regierung in dem Schreiben.

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