BUNDESTAG : Gesetz zur erleichterten Rückgabe von NS-Raubgut in der Warteschleife

12. September 2018 // ticker

Die Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhanden gekommenem Kulturgut sind in der vorigen Legislaturperiode nicht abgeschlossen worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drs. 19/4187) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (Drs. 19/3951).

Bild: reiseleiterverband.de
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zwd Berlin. Als Grund gibt die Bundesregierung mögliche erhebliche Folgeprobleme an. Sie werde jedoch weiterhin prüfen, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten es gibt, die zivilrechtliche Rechtsposition der Alteigentümer*innen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu verbessern. Sie verweist weiter auf die Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung solcher Kulturgüter vom Dezember 1999, in der alle öffentlichen Einrichtungen in Deutschland aufgerufen wurden, ihre Kulturgutbestände zu überprüfen und Lösungen zu finden und private Einrichtungen und Personen aufgefordert werden, sich anzuschließen.

Die FDP-Abgeordneten hatten in der Anfrage auf spektakuläre Restitutionsfälle verwiesen, die das Thema NS-Raubkunst in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt hätten. 2015 sei ein Referentenentwurf erarbeitet worden, um Rechtssicherheit zu schaffen, der jedoch bis heute nicht öffentlich zugänglich sei.

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