BRÜCKENTEILZEIT : Gesetzentwurf des Kabinetts lässt mehr als 3 Millionen Mütter zurück

8. August 2018 // Julia Trippo

Das geplante Gesetz der Bundesregierung zur Brückenteilzeit wird fast zwei Drittel der Betroffenen nicht erreichen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke hervor.

zwd Berlin. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (Drs. 19/3593) auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion (Drs. 19/2959) hervorgeht, sind knapp eine halbe Millionen Väter und rund 5,1 Millionen Mütter - also 90 Prozent - in Teilzeit beschäftigt. Rund 3,1 Millionen Mütter arbeiten in kleineren Betrieben, wodurch mehr als 60 Prozent der in Teilzeit arbeitenden Mütter vom neuen Gesetz nicht profitieren können. Für Betriebe mit über 200 Beschäftigten ist zudem eine „Zumutbarkeitsgrenze“ vorgesehen. Demnach müssen Arbeitgeber*innen die Teilzeitbrücke für lediglich eine*n von 15 Beschäftigten genehmigen.

Es sei ein fatales politisches Zeichen, mehr als zwei Drittel der Mütter die Teilzeitbrücke nicht zu ermöglichen, kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, Susanne Ferschl. Der Fraktion der CSU warf sie vor, zwischen einem mittelalterlichen Frauen- und Rollenbild und Wirtschaftsinteressen gefangen zu sein. Ferschl sprach sich für ein Rückkehrrecht für alle Beschäftigten aus.

Der Entwurf der Bundesregierung beabsichtigt, Arbeitsnehmer*innen, die länger als sechs Monate beschäftigt sind, vertraglich im Voraus die festgelegte Arbeitszeit für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren von Vollzeit auf Teilzeit zu verringern. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am heutigen Mittwoch vorgelegt, er soll Anfang Januar 2019 in Kraft treten.

Mehr zum Thema Brückenteilzeit berichten wir ausführlicher in der kommenden Ausgabe des zwd-POLITIKMAGAZINs.

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