LÄNDER : Gesundheitsministerien wollen bessere Vergütung von Hebammen

4. Juli 2010 // zwd Berlin (jvo).

Die Gesundheitsminister- und ministerinnen der Länder haben sich auf ihrer jährlichen Fachkonferenz (GMK) für eine stärkere Unterstützung der Hebammen ausgesprochen. Sie forderten die Bundesregierung auf, Lösungsmöglichkeiten für die prekäre Situation der GeburtshelferInnen zu prüfen und dabei die Vorschläge des Hebammenverbandes, insbesondere die Anhebung des Vergütungsniveaus, zu berücksichtigen.

„Die für die Gesundheitspolitik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder betrachten die Erhöhung der Berufshaftpflichtprämien für Hebammen mit Sorge“, heißt es in dem am 1. Juli in Hannover einstimmig verabschiedeten GMK-Beschluss.

Die GesundheitsministerInnen befürchten einen Rückgang des Betreuungsangebotes während der Schwangerschaft und bei Hausgeburten, da die Versorgung durch Hebammen nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden kann. „Damit käme es für schwangere und gebärende Frauen zu einer erheblichen Einschränkung der Wahlmöglichkeit des Geburtsortes“, heißt es in dem von Bremen initiierten Beschluss weiter.

Angesichts der enorm steigenden Haftpflichtbeiträge sei Geburtshilfe für die Hebammen nicht mehr finanzierbar, erklärte der Bremer Gesundheitsstaatsrat Hermann Schulte-Sasse (SPD). Seinen Worten zufolge wollen die GesundheitsministerInnen mit diesem Beschluss den Hebammen helfen und verhindern, dass die Erhöhung der Berufshaftpflichtprämien dazu führt, dass Hebammen ihre Arbeit nicht mehr kostendeckend ausüben können.

Bedeutung der Hebammen für die frühkindliche Prävention betont
In ihrem Bericht zur „Weiterentwicklung des Kinderschutzes“ betonen die GesundheitsministerInnen darüber hinaus die Bedeutung der Hebammen für die frühkindliche Gesundheitsförderung. „Neben ihrer gesetzlich verankerten gesundheitlichen Leistung werden sie auch erweitert präventiv und sozialmedizinisch tätig. Sie nehmen Einfluss auf die Gesundheits-, Erziehungs- und Alltagskompetenzen von Eltern und Kindern sowie auf die Eltern-Kind-Beziehung.“ In diesem Zusammenhang sei zu klären, wie eine Finanzierung dieser Hebammenleistungen erfolgen können.

Die zuständige GMK-Arbeitsgruppe empfiehlt in ihrem Bericht, die in der Regel acht Wochen finanzierte Hebammenbetreuung im Sinne einer vorsorgenden Gesundheitshilfe auf bis zu sechs Monaten zu erweitern.

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