STUDIUM UND CORONA-KRISE : GEW: Studierendenhilfen wirksam ausgestalten

21. August 2020 // Ulrike Günther

Die Krise dauert an, und damit auch die Finanzsorgen vieler Studierender. Dass das Bundesbildungsministerium die Überbrückungshilfen für existenzbedrohte Student*innen verlängert hat, nimmt die Gewerkschaft GEW zum Anlass, verbesserte Maßnahmen zu fordern. Ebenso verlangt sie, Hochschulverträge nach dem geänderten Wissenschaftszeitvertrags-gesetz noch einmal um sechs Monate zu erweitern.

Viele Studierende befinden sich weiterhin in finanziellen Zwangslagen.  - Bild: flickr / Universität Salzburg
Viele Studierende befinden sich weiterhin in finanziellen Zwangslagen. - Bild: flickr / Universität Salzburg

zwd Berlin/ Frankfurt. Die GEW begrüßt die Entscheidung von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU), die Überbrückungshilfen für in finanzielle Zwangslagen geratene Studierende um einen Monat zu verlängern. Der stellvertretende Vorsitzende der GEW Dr. Andreas Keller forderte jedoch die Ministerin in einer Stellungnahme vom Freitag (21. August) auf, die Unterstützung „nicht nur halbherzig (zu) verlänger(n), sondern (…) wirksam aus(zu)gestalte(n)“. Erforderlich seien den Bedarf der Student*innen deckende, unbürokratische Förderhilfen, erklärte der GEW-Vize. Darüber hinaus verlangte Keller einen Rechtsanspruch für Wissenschaftler*innen, der sicherstellt, dass ihre Zeitverträge an Hochschulen um weitere sechs Monate verlängert werden.

Bildungsministerin Karliczek hatte am 20. August bekanntgegeben, dass Studierende in krisenbedingten Finanznöten, die unmittelbar auf Hilfen angewiesen sind, die Überbrückungszuschüsse auch im Monat September bei den Studentenwerken beantragen können. Als Gründe nannte die Ministerin, dass an zahlreichen Hochschulen das Sommersemester zurzeit noch laufe und Prüfungen nachträglich abgehalten würden. Es sei ihr wichtig, dass sich Student*innen in durch die Krise verursachten Zwangslagen ganz ihren Prüfungen widmen könnten, unterstrich Karliczek.

Bildungsgewerkschaft fordert 1-Milliarde-Hilfsfonds für Studierende

Nach Ansicht des stellvertretenden GEW-Vorsitzenden sollte das Bundesbildungsministerium (BMBF) den Corona-Hilfefonds für Studierende in existentiellen Schwierigkeiten auf 1 Milliarde Euro aufstocken und das BAföG derart verbessern, dass wegfallende Nebenjobs die Lebensgrundlage der Student*innen nicht gefährden könnten. Keller kritisierte erneut die bisher den Studierenden vom Bund angebotenen verzinsten Rückzahlkredite und die mit einem bürokratischen Antragsverfahren verbundenen, für höchstens drei Monate gezahlten Überbrückungszuschüsse von 500 Euro als unzureichend und unangemessen.

GEW-Vize: Rechtsanspruch soll verlängerte Zeitverträge sicherstellen

Zugleich setzte sich Keller dafür ein, dass man die im Mai vom Parlament beschlossene Corona-Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG, zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete) nachbessern solle. Die für die Dauer der Krise gültige Gesetzesnovelle ermöglicht es, wissenschaftliche Zeitverträge epidemiebedingt um sechs Monate zu verlängern. In der Übergangsregelung inbegriffen ist die Option, dass das BMBF bei anhaltender Krise die Grenze der Höchstbefristung der Arbeitsverträge nochmals um sechs Monate hinausschiebt.

Die Corona-Epidemie werde auch im nächsten Wintersemester Forschungsvorhaben und laufende wissenschaftliche Qualifizierungen verzögern, hob Keller hervor. Daher sei es zwar richtig, die Verlängerungsoption auszudehnen. Er beanstandete aber, dass die Wissenschaftler*innen bisher keinen Anspruch auf eine Ausdehnung ihrer Vertragsfristen hätten. Dementsprechend schlug der GEW-Vize vor, die im Gesetz angelegte Möglichkeit zu einer rechtlich verbindlichen Regelung im Sinne eines "Zwölf Monate für alle!" zu erweitern, die allen an Hochschulen befristet Beschäftigten eine Verlängerung ihrer Zeitverträge gewährleistet.

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