DEMOS GEGEN ABTREIBUNG VOR ARZTPRAXIS UND BERATUNGSSTELLEN : Gießen fordert Schutzzonen vor Hänels Praxis und Pro Familia-Stelle

21. Februar 2019 // Monica Dick

Die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche wird an diesem Donnerstag nicht nur im Bundestag ausgetragen (der zwd berichtete), sondern auch in Gießen: Nach vermehrten Demonstrationen von Abtreibungsgegnern vor der Arztpraxis von Kristina Hänel, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, stellte die Stadtverordnetenversammlung nun einen Antrag auf Schutzzonen vor dieser und einer weiteren betroffenen Schwangerenkonfliktberatungsstelle.

Bild: wikimedia.org / Magnus Manske
Bild: wikimedia.org / Magnus Manske

zwd Gießen. In dem Antrag der Gießener Kommunalpolitiker*innen an die Stadt wird die Einführung einer 150 Meter weiten Schutzzone rund um die Praxis der §-219a-Gegnerin Kristina Hänel sowie einer Pro Familia-Beratungsstelle gefordert. In der Vergangenheit waren dort vermehrt fundamentalistische Lebensschützer*innen auf die Straßen gegangen und hatten die Ärztin sowie Patient*innen bedrängt, zuletzt Anfang Februar.

Hänel prominente Zielscheibe von Abtreibungsgegnern

Die Gießener Allgemeinmedizinerin Hänel war in den letzten Monaten wiederholt in die Öffentlichkeit getreten. Grund hierfür ist ein 2017 gegen sie verhängtes Urteil aufgrund eines Verstoßes gegen den Paragraf 219a Strafgesetzbuch, nach dem Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten ist. Hänel wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, da sie auf ihrer Webseite entgegen der Rechtslage über Abtreibungen in ihrer Praxis informierte.

Rechtlich auf dünnem Eis

Um weiteren Übergriffen christlicher Fundamentalisten vorzugreifen, möchte die Mehrheit der Stadtverordneten nun Schutzzonen einrichten. Gemäß des Antrags soll die Landesregierung aufgefordert werden, die Rechtsgrundlage für einen Mindestabstand von 150 Metern zu prüfen. Die Schwierigkeit, solch eine Schutzzone einzuführen, zeigte allerdings kürzlich ein weiterer Fall aus Hessen: So war nach 40-tägigen Demonstrationen vor Pro Familia-Stellen in Frankfurt am Main dem Antrag nach einem gesetzlichen Mindestabstand nicht stattgegeben worden. Als Grund hierfür führte das Land die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit an.

Debatte auch auf Bundesebene auf der Tagesordnung

Auch im Bundestag kommt es heute zu einer Abstimmung in Bezug auf den Konfliktherd Paragraf 219a. Der zur Abstimmung freigegebene "Gesetzentwurf zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" der Großen Koalition (Drs. 19/7693) sieht die Beibehaltung eines „Werbeverbots“ von Abtreibungen vor. Demnach dürfen Ärzt*innen und Krankenhäuser lediglich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zur weiteren Information müsse auf Informationsangebote neutraler Stellen verwiesen werden. In vier Runden soll namentlich abgestimmt werden; auch über Anträge der Oppositionsfraktionen Grüne (Drs. 19/630), der Linken (Drs. 19/93) und der FDP (Drs. 19/6425), in denen eine vollständige Streichung des Paragrafen gefordert wird, sowie über Anträge von Linken und Grünen zur kostenlosen Abgabe von Verhütungsmitteln (Drs. 19/2699 und 19/2514) wird am frühen Abend im Bundestag beraten und votiert.

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