zwd Berlin (ticker). Faire Bezahlung von Männern und Frauen sei eine Frage der Gerechtigkeit, erklärte Bundesfrauenministerin Katarina Barley (SPD) anlässlich des morgigen Inkrafttretens des Gesetzes. Mit dem "Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen" würde man einen wichtigen Schritt hin zu mehr Lohngerechtigkeit gehen. Nur wer seine Bezahlung im Betrieb vergleichen könne, könne auch leichter faire Entlohnung fordern, betonte sie. Barley begrüßte die neue und klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot. Bereits am 30. März dieses Jahres hatte der Bundestag den vom Bundeskabinett am 11. Januar 2017 verabschiedeten Gesetzentwurf (Drs. 18/11133) in zweiter und dritter Lesung beschlossen.
Das Gesetz umfasst folgende Bausteine:
1. Individueller Auskunftsanspruch: Beschäftigte können in Betrieben mit mehr als 200 Angestellten Auskunft über das Entgelt des anderen Geschlechtes bei einer gleichwertigen Tätigkeit verlangen. Ihre Arbeitgeber*innen müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, in eigener Verantwortung regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen künftig regelmäßig Berichte verfassen, in denen sie ihre Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Herstellung von Entgeltgleichheit darstellen. Diese sind für alle einsehbar.
Neues Instrument für Gleichstellung im Erwerbsleben
Bereits seit über 50 Jahren gilt der Anspruch von Frauen auf
gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Mit der gesetzlichen
Festlegung des gleichen Entgelts für Männer und Frauen will die Bundesregierung
neue Instrumente schaffen, um Gleichstellung im Erwerbsleben voranzutreiben,
erklärte das Bundesfrauenministerium.