zwd Berlin. Es brauche einen rechtlichen Anspruch auf die Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel, forderte Dörte Frank-Boegner, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands am Dienstag auf einer Fachtagung im Bundesfrauenministerium (BMFSFJ), wo die Ergebnisse des „biko“-Projektes in Berlin vorgestellt wurden. Die Evaluation des Modellprojektes habe laut pro familia aufgezeigt, dass es – sogar trotz sehr exklusiven Vorschriften, die nicht-verschreibungspflichtige Kontrazeptiva und Männer aus dem Projektrahmen ausschlossen – deutliche Defizite in der Versorgung gibt. Deshalb solle die Bundesregierung Verhütung als Grundbedingung für sexuelle und reproduktive Gesundheit anerkennen und allen Menschen jeden Geschlechts niedrigschwellig zur Verfügung stellen.
Das vom BMFSFJ geförderte Projekt „biko“ führte in der dreijährigen Laufzeit in sieben deutschen Städten über 4700 Beratungsgespräche zu Verhütungsmethoden durch und übernahm für knapp 4500 Frauen die Kosten. Als häufigste Kontrazeptiva wählten die teilnehmenden Frauen Kupfer- und Hormonspirale und die Anti-Baby-Pille. Das Angebot wurde hauptsächlich von Frauen mit Transferleistungsbezug, Geringverdienerinnen und Studentinnen oder jungen Frauen in der Ausbildung genutzt.
Kein Budget für Verhütung
Für Arbeitslosengeld II – Empfängerinnen stehen beispielsweise monatlich nur 16,11 Euro insgesamt für Gesundheitspflege zu. Das beinhaltet eine Vielzahl an Produkten, beispielsweise Pflaster, Kopfschmerztabletten, Menstruationsprodukte und auch Kontrazeptiva. Dieses Budget reiche gerade mal „für eine Packung Kondome“, wenn auf alles andere verzichtet werde, so Caren Marks, parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ und Bundestagsabgeordnete der SPD-Fraktion. Für die Sozialdemokratin steht fest: „Verhütung darf keine Frage des Geldbeutels sein.“