CORONA-KRISE UND KULTUR : Grüne kritisieren Neustarthilfen für Kulturschaffende

17. November 2020 // Ulrike Günther

Von dem neuen Teil-Lockdown sind neben der Gastronomie auch Kinos und Theater, Kunst- und Kulturschaffende betroffen. Besonders der Lebensunterhalt von Solo-Selbständigen ist seit Monaten ungesichert, da sie durch das Raster der Überbrückungshilfen fallen. Die Grünen kritisieren an den von der Bundesregierung aufgelegten Neustarthilfen, dass sie Künstler*innen immer noch keine verlässliche Perspektive böten.

Viele Freischaffende sind von dem neuen Lockdown betroffen. - Bild: ARGEkultur
Viele Freischaffende sind von dem neuen Lockdown betroffen. - Bild: ARGEkultur

zwd Berlin. Für den kulturpolitischen Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Erhard Grundl sind die von der Regierung jetzt in Aussicht gestellten Neustarthilfen nur „ein Trippelschritt in die richtige Richtung“. Grundl monierte in einer Stellungnahme vom Montag (16. November) zu der von der Bundesregierung angekündigten sog. Überbrückungshilfe III, dass für die Unterstützung den Solo-Selbständigen noch immer „keine ausreichende Perspektive und auch keine Rechtssicherheit“ bestehe.

Schon am Freitag (13. November) hatte die Regierung Pläne vorgestellt, die Überbrückungshilfen für durch die Eindämmungsmaßnahmen existenziell bedrohte Firmen zu verbessern und zu erweitern. Ergänzt wurde demnach in der für Januar bis Juni 2021 angesetzten Überbrückungshilfe III die „Neustarthilfe für Solo-Selbständige“. Anders als die Überbrückungshilfen zuvor, die für viele Freischaffende aufgrund fehlender fester Betriebsausgaben kaum zugänglich war, berücksichtigt die Neustarthilfe eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 25 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Solo-Selbständige können auf diese Weise einen einmaligen Förderbetrag von bis zu 5.000 Euro erhalten.

Scholz denkt über Finanzhilfen für abgesagte Veranstaltungen nach

Während nach Aussagen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) das Kurzarbeitergeld für Angestellte in Betrieben zugunsten von mehr Planungssicherheit bis Dezember 2021 verlängert werden soll, müssten sich Kultur- und Kreativwirtschaft und Selbständige mit etappenweise verabreichten Hilfen zufriedengeben, bemängelte Grünen-Sprecher Grundl. Er wertete das als „inkonsequent“, die Regelung zementiere eine „Zwei-Klassen-Behandlung“. Von den sozialdemokratisch geführten Ministerien erwartet Grundl daher, in dieser Hinsicht mehr Verantwortung zu übernehmen. Lobend hob der Grünen-Politiker den von Finanzminister Scholz angedachten Schutzschirm für krisenbedingte Absagen von Veranstaltungen hervor.

„Ich kann mir beispielsweise Finanzhilfen für den Fall vorstellen, dass geplante Veranstaltungen wegen der Pandemie abgesagt werden müssen“, erklärte Scholz im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am 12. November. Dabei soll es nach Angaben von Scholz auch Hilfen für künftige Kulturevents geben, damit sie bei begrenzten Zuschauer*innen-Zahlen noch rentabel bleiben. Konkretisiert hat der Finanzminister die Pläne jedoch noch nicht. Grünen-Sprecher Grundl erkennt in dem Vorhaben von Scholz eine Forderung seiner Fraktion nach unbürokratischem Ersetzen von Kosten für ausgefallene Veranstaltungen wieder, welche die Grünen im Rahmen eines 10-Punkte-Programmes und eines noch im Oktober vorgelegten Antrages (Drs. 19/23704) vorgebracht hatte. Die Frage eines Unternehmer*innenlohnes für Solo-Selbständige machte Finanzminister Scholz von Verhandlungen mit der EU-Kommission abhängig.

Kulturrat: Programm zeigt Förderperspektiven für Kulturschaffende auf

Der Grünen-Politiker Grundl setzt sich weiterhin für einen über die gesamte Zeit der Pandemie an Freischaffende auch rückwirkend zu zahlenden fiktiven Unternehmer*innenlohn nach dem baden-württembergischen Modell von monatlich 1.200 Euro ein. Aus seiner Sicht geht auch die neu geplante Hilfe „an der Lebensrealität vieler Betroffener“ vorbei, die teilweise seit Beginn der Krise ohne Einkünfte sind. Nach Auffassung des Geschäftsführers des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann hingegen erkennt das neue Überbrückungs-Programm „die besondere Situation der Künstlerinnen und Künstler und anderen Solo-Selbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft“ an. Es sei wichtig, dass die Hilfen Förderperspektiven bis 2021 aufzeige, sagte der DK-Geschäftsführer.

Als „erfreulich“ bezeichnete es Zimmermann zudem, dass die Regierung bei der Neufassung der Überbrückungsmaßnahmen die Voraussetzungen für den Bezug der Novemberhilfen für Betriebe, Einrichtungen und Vereine genauer bestimmt habe. Er beanstandete allerdings die seiner Ansicht nach zu hohen Zugangsvoraussetzungen für die indirekt bzw. mittelbar indirekt von den befristeten Schließungen Betroffenen. Diese müssen dem Regierungsplan zufolge nachweisen, dass sie 80 Prozent der Umsätze über direkt vom neuerlichen Lockdown beeinträchtigte Unternehmen oder in deren Auftrag über Dritte beziehen. „Hier hätten wir weitere Verbesserungen erwartet“, unterstrich Zimmermann.

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