AfD-GESETZENTWURF ZUR "WIEDERHERSTELLUNG DER GLEICHBERECHTIGUNG" : Grundgesetzwidrig und rückwärtsgewandt

26. Februar 2019 // Holger H. Lührig & Julia Trippo

Der von 30 Mitgliedern der AfD-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf „zur Wiederherstellung der Gleichberechtigung im Wahlrecht und in den politischen Parteien“ (Drs. 19/7936) ist im Bundestag auf scharfe Kritik gestoßen. Der Entwurf sei nicht nur „handwerklich zutiefst schlecht und verfassungswidrig“, sondern ziele darauf ab, Parteien, die auf Frauenförderung setzen, in ihrer Handlungsfreiheit zu beschneiden.

Die Grünen-Abgeordnete Britta Haßelmann spricht im Plenum des Deutschen Bundestags. - Bild: zwd
Die Grünen-Abgeordnete Britta Haßelmann spricht im Plenum des Deutschen Bundestags. - Bild: zwd

zwd Berlin. Den Gesetzentwurf hatte die AfD-Fraktion erst am Mittwoch dem Parlament zugeleitet. Die Tatsache, dass der Entwurf weder die Unterschrift der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland und Alice Weidel trägt, noch erkennbar von den Jurist*innen der Fraktion mitgezeichnet worden war, bewertete in der Aussprache dazu im Bundestag der FDP-Abgeordnete Stefan Ruppert als Hinweis darauf, dass selbst in der AfD offenbar Zweifel an der Rechtsmäßigkeit und handwerklichen Qualität der Gesetzesinitiative bestünden. Dass diese mehr als berechtigt sind, machten neben Ruppert die Abgeordneten Ansgard Heveling (CDU/CSU), Mahmut Özdemir und Josephine Ortleb (beide SPD) sowie Doris Achelwilm (Linke) und Britta Haßelmann (Grüne) deutlich.

Ruppert hielt der AfD vor, mit ihrer Gesetzesinitiative - würde sie, wie von ihr gewünscht, sofort in Kraft treten - würden die Parteien SPD, Linke und Grüne wegen ihrer Quotenregelung, aber letztlich auch CDU und CSU wegen ihrer Quorum-Regelungen von der Teilnahme an der diesjährigen Europawahl ausgeschlossen. Allein die FDP könnte, da sie auf entsprechende Regelungen bisher verzichtet hat, an der Wahl teilnehmen. Die Politiker*innen Jürgen Martens (FDP), Haßelmann und Ortleb hielten der AfD ein Frauenbild vor, dass eine "Rückwärtsrolle in die 50iger Jahre" zur Folge haben würde. Während Haßelmann darstellte, wie wenige Frauen in den AfD-Landtagsfraktionen vertreten seien, unterstrich Ortleb, dass sich an dem Vorgehen der rechtspopulistischen Partei zeige, dass das seit Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren gerade auch in den letzten Jahren Erreichte im Hinblick auf die Gleichberechtigung "nicht in Stein gemeißelt" sei und "morgen verschwinden" könnte, "wenn wir nicht auf unsere Erfolge aufpassen." Nach den Worten Ortlebs sehnt sich die AfD in eine Zeit zurück, in der politische Macht "männlich, weiß und heterosexuell" gewesen sei.

Im Hintergrund der Debatte: Das Paritätsgesetz

Immerhin hat die AfD nach Einschätzung politischer Beobachter mit ihrem Vorstoß erreicht, dass einige Vertreter von CDU/CSU und FDP sich in der Debatte als Gegner eines Paritätsgesetzes outeten, obwohl das Thema eigentlich nicht auf der Tagesordnung stand. Als klarer Gegner von Quoten- und Paritätsregelungen äußerte sich der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, nach dessen Meinung in der CDU keine entsprechenden Regelungen gebraucht würden. Ihm widersprach seine Fraktionskollegin Petra Nicolaisen, für die die Erhöhung des Frauenanteils in Parteien und im Bundestag vorangetrieben werden müsse. Kritisch gegenüber Paritätsregelungen äußerten sich in der Debatte auch die FDP-Politiker Ruppert und Martens.

In der Debatte hatte der Abgeordnete Fabian Jacobi der AfD-Fraktion die Gesetzesinitiative begründet und dabei die Auffassung vertreten, Parteien, die durch Quoten- und ähnliche Regelungen den Frauen mehr Teilhabe ermöglichen wollen, "im Extremfall verboten" werden müssten. Während der Rede der Grünen-Abgeordneten Haßelmann war aus den Reihen der AfD der Zwischenruf „Natürliche Selektion“ zu vernehmen. Daraufhin hatte Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) diesen Zwischenruf gerügt und angekündigt, dies müsse im Ältestenrat des Parlaments besprochen werden.



Eine ausführliche Auseinandersetzung mit den in der Debatte vorgetragenen Argumentationen der AfD sowie der Antworten der Vertreter der anderen Fraktionen lesen Sie in der nächsten Ausgabe des zwd-POLITIKMAGAZINs (Nr. 367).

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