zwd Berlin. Es sei wichtig, Frauen jetzt „schnell und unbürokratisch“ zu schützen und zu beraten, betonte Bundesfrauenministerin Giffey mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf die Situation von Frauen. Dafür könnten Bund, Länder und Gemeinden viel tun, erklärte Giffey, es sei „Zeit für pragmatische und unkonventionelle Lösungen“. Zu Hause von Gewalt bedrohte Frauen bräuchten „Rettungsanker wie das Hilfetelefon oder einen sicheren Zufluchtsort.“, so die Frauenministerin. Einzelne Kommunen hätten zu diesem Zweck bereits Wohnraum oder Hotels angemietet, was die Vielzahl möglicher Handlungsweisen zeige. Die Schwangerenberatung müsse laut Giffey an die außergewöhnliche Lage angepasst und auf telefonische oder digitale Kommunikationsformen umgestellt werden.
Hilfstelefone für Frauen in Krisensituationen weiter in Betrieb
Zusammen mit den Landesfrauenminister*innen legte Giffey fest, dass sowohl das vom Bundesfamilienministerium (BMF'SFJ) geförderte Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen als auch das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ aufrechtzuerhalten seien. Bei dem Telefondienst für gewaltbetroffene Frauen müssten Anruferinnen gegebenenfalls Wartezeiten in Kauf nehmen. Die Schwangeren-Hotline sei rund um die Uhr in Betrieb. Die Beratung von schwangeren Frauen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz sei auch telefonisch oder über das Internet möglich. Die Bescheinigung über das erfolgte Beratungsgespräch könne als E-Mail oder Brief versendet werden.
Darüber hinaus werden die erste und zweite Antragsfrist für das Bundesförderprogramm „Gewalt gegen Frauen“ aufgrund der Krise auf den 30.06. bzw. 15.09. verlängert, um eine größere Menge der Gesuche bewilligen und die zur Verfügung stehenden Bundesmittel möglichst ausschöpfen zu können.
Sozialer Schutzschirm für Frauenhäuser und -beratungsstellen
Für die vorhandene Infrastruktur von Frauenhäusern und Frauenberatungszentren wird über das von der Bundesregierung aufgelegte Sozialschutz-Hilfspaket ein Schutzschirm geschaffen. Dadurch wollen die Minister*innen die Einrichtungen während der Krise arbeitsfähig halten und für sie bedrohliche finanzielle Schieflagen verhindern.
Falls sich durch die Corona-Krise ein Mangel an Frauenhaus-Plätzen bzw. eine wachsenden Nachfrage nach Schutz in den Zufluchtsstätten ergeben sollte, empfehlen die Frauenminister*innen pragmatische Lösungen, wie Anmieten von Ferienwohnungen oder Hotels. Hinsichtlich der prekären Situation von Prostituierten, die durch die Schutzmaßnahmen, wie Schließungen von Bordellen, und wegbrechende finanzielle Einkünfte durch Obdachlosigkeit bedroht seien, schlagen die Minister*innen sachgerechte, die konkreten Umstände berücksichtigende Entscheidungen der Bundesländer nach dem Prostituiertenschutzgesetzes vor.
Vorsorge gegen mögliche Zunahme von häuslicher Gewalt
Außerdem empfehlen die Frauenminister*innen für den Fall möglicher ansteigender Zahlen von Gewalttaten im häuslichen Umfeld die verstärkte Inanspruchnahme von zivilrechtlichen Schutzanordnungen durch die Opfer nach dem Gewaltschutzgesetz, wie Kontaktverbote für Täter*innen oder Wegweisungen durch die Polizei. Weiterhin rät die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt den Mitgliedsverbänden, wegen der Ausbreitung der Corona-Epidemie statt persönlicher Kontakte beratende Gespräche per Telefon oder Online zu führen. Zudem bündelt die Webseite der vom BMFSFJ eingerichteten Initiative #Stärker als Gewalt Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Menschen und gibt praktische Hinweise, wie sie Unterstützung finden können.