Die juristische Praxis von Gerichten, Morde an Frauen häufig nur als Totschlag zu verurteilen, soll der Vergangenheit angehören. Dazu will Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) das Strafrecht bei Femiziden verschärfen. Nach Medienberichten, zuerst der BILD-Zeitung, hat die Ministerin einen „guten Weg“ gefunden, das geltende Strafrecht nachzuschärfen: „Wer aus der Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden".
Hubig greift damit langjährige Forderungen von Jurist:innen auf, Paragraf 211 des Strafgesetzbuchs zu ergänzen. Zu den Mordmerkmalen Mordlust, Habgier, Heimtücke, die Verdeckung einer anderen Straftat, die Befriedigung des Geschlechtstriebs und sonstige niedrige Beweggründe soll nun auch Femizid hinzutreten. Das ermöglicht Gerichten, auch Frauenmorde mit lebenslanger Haft zu bestrafen - im Gegensatz zu einer bisher nicht selten praktizierten Verurteilung von Männern wegen verminderter Schuldfähigkeit, z.B. aus Eifersucht“.