Hochschule : KMK regelt Hochschulzugang neu

6. März 2003 // ticker

Ländern können zwischen zwei alternativen Modellen wählen

zwd Berlin (ja) – Zum Wintersemester 2004/2005 wird die Hochschulzulassung neu geregelt. Dem am 6. März in Berlin durch die Kultusministerkonferenz (KMK) gefassten Beschluss zufolge können die Länder zwischen zwei Modellen wählen, von denen das erste das Wahlrecht der Hochschule, das zweite die Wünsche der BewerberInnen in den Mittelpunkt rückt. In mehrstufigen Verfahren soll der Zentralstelle für die Vergabe der Studienplätze (ZVS) je nach Modell maximal 50 Prozent der Studienplätze nach den Kriterien Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und Wartezeit vergeben.

Folgende Eckpunkte hat die KMK beschlossen:

Variante 1
Im ersten Modell soll das Wahlrecht der Hochschulen betont, das Auswahlverfahren der Hochschulen der Vergabe von Studienplätzen vorangestellt werden. Die Länder erhalten demnach die Möglichkeit, vorab bis zur Hälfte der Gesamtzahl der Studienplätze durch die Hochschulen zu vergeben. Die Auswahl habe nach dem Grad der Eignung der Bewerber für den gewählten Studiengang zu erfolgen. Die ZVS soll dann 25 Prozent der Studienplätze an die „Abiturbesten“ entsprechend ihren Ortswünschen, die verbleibenden Studienplätze nach den Kriterien Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und Wartezeit vergeben werden.

Variante 2
Im zweiten Modell wird das Wahlrecht der „Abiturbesten“-Bewerber besonders hervorgehoben. 25 Prozent der Gesamtzahl der Studienplätze sollen zunächst durch die ZVS an die „Abiturbesten“ entsprechend ihren Ortswünschen vergeben werden. Weitere 25 Prozent der Studienplätze könnten die Hochschulen nach dem Grad der Eignung der Bewerber für den gewählten Studiengang vergeben. Die Vergabe der verbleibenden Studienplätze erfolge dann durch die ZVS nach den Kriterien Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und Wartezeit.
Welches der beiden Modelle im jeweiligen Land Anwendung findet, soll jedes Land eigenständig entscheiden können.

www.kmk.org

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