BERUFSBERATUNG : KMK und BA novellieren Berufsberatung

16. Oktober 2017 // Monika Butterweck

Gesellschaftliche Entwicklungen und vermehrte Technisierung erforderten eine Novelle der „Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung“ aus dem Jahr 2004, heißt es in dem Papier.

zwd Berlin. Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und baden-württembergische Kultusministerin (KMK), Susanne Eisenmann (CDU), und der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, haben eine neue Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung unterzeichnet. Das Papier löst die bisherige Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2004 ab.

Die neue Vereinbarung gilt bis mindestens Ende 2022 und legt den Grundstein für eine weitere Zusammenarbeit von KMK und Bundesagentur für Arbeit bei der Berufsberatung von Schulabgänger*innen. Sie soll die Nutzung von modernen Kommunikationsmitteln ermöglichen, um junge Menschen noch in der Schule in ihrer Berufsorientierung zu unterstützen. Durch individuelle Beratungsangebote und intensive Orientierungsphasen, etwa durch Betriebspraktika oder Werkstatttage, sollen Brüche in Berufsbiographien einzelner Schüler*innen vermieden und ihr Übergang von Schule zu Berufsausbildung bzw. Studium erleichtert werden, teilte die KMK mit.

Abkehr von geschlechtsspezifischen Rollenvorstellungen

Laut Papier soll die Berufsberatung dabei „frei von geschlechtsspezifischen Rollenvorstellungen sowie Klischeezuschreibungen“ sein und so das Berufswahlspektrum für Schüler*innen erweitern. Die Schüler*innen sollen dabei unterstützt werden, selbstständig und eigenverantwortlich Entscheidungen bezüglich ihrer beruflichen Laufbahn zu treffen. Zudem sollen sie auf die Notwendigkeit des „lebenslangen Lernens“ vorbereitet werden.

„Falsche Vorstellungen von der Berufswelt oder den eigenen Fähigkeiten und Interessen sind oft Gründe für Startschwierigkeiten, Studien- oder Ausbildungsabbrüche“, betonte Eisenmann. Nur wenn Berufsberatung und Schule eng zusammenarbeiteten, könnten Schüler*innen kontinuierlich bei ihrem Berufswahlprozess unterstützt werden, der für einen gelungenen Übergang von Schule in Berufsleben oder weiterführende Ausbildung notwendig sei.

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