zwd Bonn (ig/Ticker). Die Kultusministerkonferenz hat das nationale Vorauswahlverfahren zur Aufnahme deutscher Bewerbungen in die UNESCO-Liste des Natur- und Kulturerbes der Welt festgelegt. Mit ihrem am Donnerstag in Bonn gefassten Beschluss reagiert die Kultusministerkonferenz auf das vom UNESCO-Welterbekomitee formulierte Ziel einer ausgewogenen Welterbeliste, insbesondere mit Blick auf bislang unterrepräsentierte Kategorien von Welterbestätten.
Zur Fortschreibung der sogenannten „Tentativliste“, in der künftige Nominierungen aus Deutschland geführt werden, haben die Länder bis zum Herbst dieses Jahres 34 Vorschläge eingereicht. Die Kultusministerkonferenz hat einen aus elf Persönlichkeiten bestehenden, hochrangig international besetzten Fachbeirat berufen, der die Nominierungen im Hinblick auf eine erfolgversprechende Bewerbung untersuchen und bewerten soll. Eine endgültige Entscheidung zur Fortschreibung der Tentativliste trifft die Kultusministerkonferenz im Jahr 2014. Die Kulturstiftung der Länder wird die Arbeit des Fachbeirats organisatorisch unterstützen.
Auf weitere nationale Vorauswahlverfahren verständigte sich die Kultusministerkonferenz beim künftigen Europäischen Kulturerbe-Siegel sowie beim UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel werden Stätten ausgezeichnet, die symbol- und beispielhaft für die europäische Einigung sowie für die Ideale und die Geschichte Europas und der Union stehen. Ziel des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes ist es, Kulturformen zu erhalten, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden.
Zur Fortschreibung der sogenannten „Tentativliste“, in der künftige Nominierungen aus Deutschland geführt werden, haben die Länder bis zum Herbst dieses Jahres 34 Vorschläge eingereicht. Die Kultusministerkonferenz hat einen aus elf Persönlichkeiten bestehenden, hochrangig international besetzten Fachbeirat berufen, der die Nominierungen im Hinblick auf eine erfolgversprechende Bewerbung untersuchen und bewerten soll. Eine endgültige Entscheidung zur Fortschreibung der Tentativliste trifft die Kultusministerkonferenz im Jahr 2014. Die Kulturstiftung der Länder wird die Arbeit des Fachbeirats organisatorisch unterstützen.
Auf weitere nationale Vorauswahlverfahren verständigte sich die Kultusministerkonferenz beim künftigen Europäischen Kulturerbe-Siegel sowie beim UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel werden Stätten ausgezeichnet, die symbol- und beispielhaft für die europäische Einigung sowie für die Ideale und die Geschichte Europas und der Union stehen. Ziel des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes ist es, Kulturformen zu erhalten, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden.