BUNDESRAT CONTRA BUNDESINNENMINISTER : Länder gegen Zulassungsstopp für Integrationskurse

8. Mai 2026 // Redaktion (ig)

Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 die Bundesregierung aufgefordert, den Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen (Drs. 151/26 B). An die Adresse von Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) gerichtet, heißt es in dem Beschluss, Sprachkenntnisse seien für ein erfolgreiches Zusammenleben in Deutschland und damit für die Integration aller in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten – auch bei temporärem Aufenthalt – unerlässlich. Der pauschale Ausschluss der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und die damit verbundene Einschränkung zur Teilnahme an Integrationskursen, die mit einem Trägerrundschreiben durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 9. Februar 2026 für 2026 verhängt wurde, seien kontraproduktiv für die zügige Aufnahme qualifikationsadäquater Erwerbstätigkeit, für gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitwirkung.

Nachdrücklich kritisiert die Länderkammer, das Bundesinnenministerium habe die Erteilung der Zulassungen bereits Ende 2025 angehalten, wodurch eine Vielzahl zuvor eingereichter Anträge aufgrund dieser Regelung abgelehnt werden. Dies betreffe rund 40 Prozent der Teilnehmenden an Integrationskursen, insbesondere Asylbewerberinnen und -bewerber, geduldete Menschen, schutzsuchende Menschen aus der Ukraine und EU-Bürgerinnen und -Bürger.

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