MECKLENBURG-VORPOMMERN : Land stellt Weichen für Umsetzung der Inklusion

3. Juli 2018 // ticker

Mit einer Novelle des Schulgesetzes will die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern die Inklusion auf die gesetzliche Grundlage stellen. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich in der Anhörung.

zwd Schwerin. Gewerkschaften, Verbände, Landkreistag, Städte- und Gemeindetag und andere Einrichtungen haben bis 7. September dieses Jahres Gelegenheit, ihre Stellungnahmen im Bildungsministerium abzugeben. Die gesetzlichen Änderungen sollen voraussichtlich zum Schuljahr 2019/2020 in Kraft treten. „Inklusion in der Schule ist individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen. Diese wollen wir insbesondere an den Regelschulen verbessern“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD). Inklusion könne jedoch nicht von oben verordnet werden, sondern sei vor allem eine Haltungsfrage. Demzufolge sei sie auch nicht nur auf die Schulen beschränkt, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Partner*innen des Inklusionsfriedens haben sich darauf verständigt, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung und für den Unterricht kranker Schüler*innen erhalten bleiben. Lediglich die Förderschulen mit den Schwerpunkten Sprache (zum 31.07.2020) und Lernen (zum 31.07.2024) laufen aus. Vom Schuljahr 2018/2019 an sollen 29 Schulen mit spezifischer Kompetenz eingerichtet werden, die das Lernangebot der Förderschulen ergänzen und eine wohnortnahe Beschulung möglich machen.

SPD: „Nehmen Ängste und Sorgen von Lehrkräften und Eltern ernst“

Simone Oldenburg, bildungspolitische Sprecherin der Linken-Landtagsfraktion, erklärte: „Die derzeitige Situation an den Schulen zeigt, dass wir nachlegen müssen. Für die Umsetzung der Inklusionsstrategie in Mecklenburg-Vorpommern ist es wichtig, dass zu den bisher bewilligten Stellen für Lehrkräfte weitere hinzukommen.“ Nur so könne die notwendige Förderung aller Schüler*innen in den Regelschulen gewährleistet werden. Es habe sich gezeigt, dass insbesondere Schüler*innen mit Förderbedarf mehr Zeit für ihren Abschluss benötigten. „Die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss stagniert seit Jahren. Deshalb muss die zehnjährige Schulpflicht an den allgemein bildenden Schulen zur Regel werden“, unterstrich Oldenburg.

Andreas Butzki, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, wies auf die positive Arbeit der eingerichteten Servicestellen zur Inklusion hin. Diese bieten Beratungs- und Hilfsangebote für Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogisches Fachpersonal aller Schularten und vernetzen schulische und außerschulische Angebote. „Wir wollen Lehrkräfte und Eltern mitnehmen, indem wir sie umfangreich informieren. Ängste und Sorgen nehmen wir dabei sehr ernst“, sagte Butzki. An vielen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns werde bereits seit Jahren erfolgreich inklusiv gearbeitet.

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