NIEDERSACHSEN : Landesregierung will Familienpflegezeit für Beamt*innen

13. Juni 2017 // Yvonne Hissel

In erster Lesung hat der niedersächsische Landtag über einen Gesetzentwurf beraten, der Beamt*innen und Richter*innen eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen soll.

Bild: Fotolia
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Beamt*innen und Richter*innen sollen in Zukunft von einer Familienpflegezeit profitieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte die niedersächsische Landesregierung am 13. Juni 2017 im Landtag vor. „Damit wollen wir als Landesregierung im öffentlichen Dienst einen weiteren wichtigen Schritt gehen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“, sagte die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD).

Zugleich wolle die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf auf die demografische Entwicklung reagieren und die Attraktivität der Landesverwaltung als Arbeitgeber stärken, so Rundt.

Auch die Altersgrenze für den öffentlichen Dienst soll diskutiert werden

Geplant ist, Beamt*innen bis zu 24 Monate lang eine Reduzierung der Arbeitszeit zu ermöglichen, wenn ein Pflegefall in der Familie zu versorgen ist. Auf bis zu 10 Stunden pro Woche sollen Beamt*innen demnach herunterstufen können, um die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen. Bei Richter*innen soll eine Reduzierung auf bis zu 50 Prozent der regulären Arbeitszeit möglich sein. Der Gesetzentwurf umfasst auch weitere dienstrechtliche Neuregelungen wie Änderungen des Beamtenversorgungsgesetzes, mit denen unter anderem Konkretisierungen im Hinblick auf die Dienstunfallfürsorge vorgesehen sind. Auch wird die Regelung des Bundesverfassungsgerichtes für Altershöchstgrenzen bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst aufgegriffen.

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