TEILZEITFALLE : LandFrauenverband fordert Nachbesserung beim Rückkehrrecht auf Vollzeit

25. April 2018 // ticker

Der Deutsche LandFrauenverband hat ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit auch für Betriebe unter 45 Mitarbeitenden gefordert. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte vor Kurzem angekündigt, das Recht auf befristete Teilzeit gesetzlich zu verankern (der zwd berichtete), doch viele Arbeitnehmer*innen werden davon jedoch nicht profitieren.

zwd Berlin. Ab dem 1. Januar 2019 soll es ein Rückkehrrecht auf Vollzeit geben. Der Deutsche LandFrauenverband (dlv) begrüßte diesen Vorstoß, der bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung verankert ist, mahnt jedoch eine Nachbesserung des geplanten Gesetzes an.

Er kritisierte, dass viele Frauen im ländlichen Raum, die von Altersarmut besonders betroffen seien, dieses Gesetz nicht in Anspruch nehmen könnten, da Frauen auf dem Land häufig in kleinen Betrieben mit weniger als 45 Mitarbeiter*innen arbeiteten: „All diejenigen werden von dem Gesetz nicht profitieren können – eine Leerstelle. Wir fordern die Bundesregierung auf, hier nachzubessern“, so dlv-Präsidentin Brigitte Scherb. Es brauche ein Gesetz, das es Menschen ermöglicht, sich um Familie und Karriere zu kümmern. Die Entscheidung für Teilzeit dürfe nicht zur Sackgasse und damit zum finanziellen Nachteil werden, denn es seien vor allem Frauen, die familienbedingt auf Teilzeit reduzieren und dafür später „die Quittung“ bekämen.

Wie die Hans-Böckler-Stiftung mitteilte, hatte Deutschland im Jahr 2016 mit 47 Prozent die zweithöchste Teilzeitquote von Frauen innerhalb der EU. Demgegenüber arbeiten nur neun Prozent der Männer in Deutschland in Teilzeit.

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