KOALITIONSGIPFEL ZU CORONA : Mehr Geld für Kurzarbeiter und Schulen, aber kein Sonder-BAföG

23. April 2020 // Holger H. Lührig

Mit einem Kompromiss haben die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD am frühen Donnerstagmorgen ihre Beratungen abgeschlossen. Das Ergebnis: Für Kurzarbeiter*innen soll es ab dem vierten Monat eine finanzielle Aufstockung geben. Auch Schüler*innen, die zu Hause lernen müssen, aber nicht über eine ausreichende Ausstattung verfügen, soll geholfen werden. Studierende ohne Job gehen leer aus.

Saska Esken: Hilfen für bedürftige Schüler*innen
Saska Esken: Hilfen für bedürftige Schüler*innen

zwd Berlin (ig). Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat nach dem Koalitionsausschuss in einem Pressestatement angekündigt, dass Schüler*innen, die zu Hause lernen müssen, aber nicht über ausreihende technische Bedingungen verfügen, mit einem Betrag von 150 Euro unterstützt werden sollen. Die SPD-Chefin lobte die Festlegung als Beitrag zur Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit, weil viele Familien für einen Unterricht zuhause nicht ausgestattet seien. Nun sollen Schüler*innen im Bedarfsfall bei der Anschaffung vom Computern oder Tablets unterstützt werden. Insgesamt will die Koalition 500 Millionen für die bessere technische Ausstattung der Lernenden bundesweit zur Verfügung stellen, um akuten infrastrukturellen Notlagen entgegenzusteuern. Das war ein Ziel, mit dem die SPD-Spitze in die Sitzung des Koalitionsausschusses gegangen war.

Dagegen können Studierende, die wegen der Überschreitung von Obergrenzen bisher kein BAföG erhalten und deshalb häufig neben dem Studium jobben müssen, nach dem Koalitionsgipfel nicht auf eine Ausweitung der Ausbildungsförderung hoffen, auch wenn deren Nebenverdienste jetzt ausbleiben, In diesem Punkt hat sich die SPD mit ihrer Forderung nach einem Sonder-BAföG (zwd berichtete) gegen die Union nicht durchsetzen können.

Nach zwd-Informationen soll das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden. Diese Regelung soll längstens bis 31. Dezember 2020 gelten. Auch die Möglichkeit, das Kurzarbeitergeld durch Zuverdienste aufzustocken, soll bis Jahresende allen Betroffenen eröffnet werden. Der Zuverdienst soll auf die Höhe des bisherigen Monatsverdienstes begrenzt werden.

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