GESUNDHEITSAUSSCHUSS : Expert*innen befürworten kostenlose Verhütungsmittel

19. November 2018 // ticker

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss haben sich Mediziner*innen und Wissenschaftler*innen für die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln ausgesprochen. Anlass waren Anträge der Grünen- sowie der Linken-Bundestagsfraktion.

Bild: Fotolia / morganka
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zwd Berlin. Verschreibungspflichtige Kontrazeptiva und operative Eingriffe wie Sterilisation soll laut Forderung der Linksfraktion in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. In ihrem Antrag (Drs. 19/2699) forderten sie auch die Kostenrückerstattung für Verhütungsmittel wie Kondome, die nicht verschreibungspflichtig sind. Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sprach sich für eine bundeseinheitliche Reglung der Kostenübernahme aus. Der Antrag der Fraktion der Grünen (Drs. 19/2514) will die Kostenübernahme von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln für Transferleistungsempfänger*innen über 21 Jahren geltend machen.

Die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel werden derzeit nur für unter 21-jährige Versicherte von Krankenkassen übernommen. Für Versicherte über 18 Jahre fallen für die Abgabe von Verhütungsmitteln Zuzahlungen an.

Zustimmung der Expert*innen

Der Bundesverband pro familia sprach sich ebenfalls für eine unbürokratische, wohnortnahe und niedrigschwellige Kostenübernahme sowie eine umfassende Verhütungsberatung aus. Besonders für bedürftige Frauen würden die Kosten von Verhütungsmitteln eine große Hürde darstellen.

Die Frauenärztin Dr. Katrin Wolf aus Berlin beurteilte eine bundesweit einheitliche Reglung auch für strukturell benachteiligte Menschen als „unabdingbar“ für eine selbstbestimmte Sexualität. In diesem Sinne sollten auch Kondome kostenlos an Männer ausgegeben werden, so Wolf. Auch die Sexualwissenschaftlerin Prof.´in Ulrike Busch begrüßte die parlamentarische Initiative von Grünen und Linken. Es bestehe eine einseitige Benachteiligung, da meist Frauen Verhütungsmethoden anwendeten. Eine Reglung für Frauen und Männer mit geringem Einkommen sollte laut Busch den Vorrang haben.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung gab zu Bedenken, dass im Fall einer gesetzlichen Änderung ein Kostenausgleich für Leistungen und Verwaltungsausgaben aus Steuermitteln erfolgen sollte.

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