HARTZ IV-REGELSÄTZE FÜR KINDER : Merkel will Bildungschancen von benachteiligten Kindern verbessern

21. Februar 2010 // zwd Berlin (mhh).

Kinderschutzbund fordert über Geld- und Sachleistungen hinaus Systemwechsel bei der Familienförderung

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Sätzen von Kindern hat sich jetzt auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in die Debatte eingeschaltet. Die Bundesregierung werde darauf hinarbeiten, dass die Bildungschancen von Kindern verbessert werden, erklärte Merkel. Sie bekräftigte weiter, an dem Ziel festhalten zu wollen, bis 2015 die Ausgaben für Bildung und Forschung auf zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) anzuheben.

Die Bundesregierung sei bereit, die Länder überproportional dabei zu unterstützen, die Bildungsausgaben auf sieben Prozent des BIP zu erhöhen, so Merkel weiter in ihrem Video Podcast vom 20. Februar. Wie das Zehn-Prozent-Ziel erreicht werden kann, wollen Bund und Länder bis zum Sommer in einem Entwicklungsplan erarbeiten. Schwerpunkte der bildungspolitischen Maßnahmen liegen laut Kanzlerin sowohl auf dem Ausbau der Kleinkinderbetreuung als auch der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte bereits angekündigt, dass es für die Bildung von Kindern zusätzliches Geld geben werde.

Der Schwerpunkt der derzeitigen Diskussion liegt auf der Frage, ob das zusätzliche Geld bei den Hartz IV-Sätzen für Kinder direkt fließen oder in Form von Sach- und Dienstleistungen, wie etwa Schulranzen oder Nachhilfeunterricht, investiert werden soll. Von der Leyen regte an, kostenfreie Leistungen insbesondere in Schulen und Vereinen bereitzustellen. Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) plädierte hingegen dafür, zunächst die Höhe der Regelsätze festzulegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bund verpflichtet, bis zum Ende des Jahres eine entsprechende Gesetzesänderung vorzunehmen. Erst wenn dies geschehen ist, soll nach Laumanns Auffassung über die Verwendung der Gelder diskutiert werden. Er forderte das Bundesarbeitsministerium jedoch auf, bis möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der einen Regelsatz für Kinder beinhaltet.

Kosten für Nachhilfe nur im Einzelfall übernommen

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB), Heinz Hilgers, sagte, eine Erhöhung der Kinderregelsätze allein löse die gravierenden Systemmängel der derzeitigen Familienförderung nicht. Im bisherigen Leistungssystem würden vor allem die besser verdienenden Familien unterstützt. Das müsse sich ändern. Deutschland sei das einzige Land weltweit, das Kindern reicher Familien mehr gebe als den armen, bemerkte Hilgers. So bevorzugten die Kinderfreibeträge und Steuererleichterungen gutverdienende Familien, während Sozialgeldbeziehende nicht einmal von der Kindergelderhöhung profitierten. Er forderte einen Strategiewechsel, der endlich denjenigen mehr Geld bringe, die wenig hätten. Der DKSB-Präsident hält eine kostenlose Schulspeisung, Lernmittelfreiheit und einen kostenlosen Kita- und Hochschulbesuch für unabdingbar, um auch den ärmeren Familien Bildungschancen und eine Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen.

Unterdessen haben sich das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit auf einen Härtefall-Katalog geeinigt. Dieser soll die zusätzlichen Leistungsansprüche von Hartz-IV-EmpfängerInnen regeln, wenn diese einen „unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben“. Profitieren können hiervon unter anderem Kinder mit Schulproblemen, denen jedoch nur im Einzelfall die Kosten für den Nachhilfeunterricht erstattet werden. Eine generelle Übernahme der Nachhilfe-Kosten für Kinder aus Hartz-IV-Familien forderte Medienberichten zufolge der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes Thomas Krüger.

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