BERECHNUNG DER GEW : Mittel aus Digitalpakt reichen für digitale Mindestausstattung der Schulen nicht aus

16. September 2019 // Hannes Reinhardt

Die Mittel aus dem Digitalpakt Schule des Bundes reichen bei weitem nicht aus, um eine digitale Mindestausstattung an den Schulen zu sichern. Das ergab eine am Montag vorgestellte Berechnung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

zwd Berlin. Die Berechnungen wurden im Rahmen der Studie „Mehrbedarfe für eine adäquate digitale Ausstattung der berufsbildenden Schulen im Lichte des Digitalpakts“ von dem für Berufliche Bildung verantwortlichen GEW-Vorstandsmitglied Ansgar Klinger zusammen mit Roman George, Bildungsreferent der GEW Hessen, im Auftrag der Bildungsgewerkschaft erstellt. „Für die Mindestausstattung der Schulen sind statt der durchschnittlich pro Jahr bereitgestellten Gelder in Höhe von 1,1 Milliarden Euro tatsächlich 4,2 Milliarden erforderlich. Die Digitalpakt-Mittel reichen rechnerisch gerade aus, um in den nächsten fünf Jahren die digitale Mindestausstattung der berufsbildenden Schulen zu finanzieren“, sagte Klinger bei der Pressekonferenz in Berlin-Mitte. Für die allgemeinbildenden Schulen bliebe dann kein Cent mehr übrig. „Das will niemand“, betonte er. Zudem müssten die Gelder dauerhaft fließen, sonst sei der Digitalpakt ein „Strohfeuer“ und entfalte keine Nachhaltigkeit.

Bedarfe für alle 16 Bundesländer errechnet

Klinger und George ermittelten einen jährlichen finanziellen Mehrbedarf in Höhe von 1,053 Milliarden Euro, der für die digitale Mindestausstattung der berufsbildenden Schulen erforderlich ist. Dabei errechneten sie die Bedarfe für alle 16 Bundesländer. Darüber hinaus kalkulierten sie ländergenau, in welcher Höhe die Mehrbedarfe einerseits auf die Schulträger*innen, differenziert nach öffentlichen und privaten, und andererseits auf die für die „inneren Angelegenheiten“ des Schulwesens zuständigen Länder entfallen. Mit Blick auf die Aufgabenteilung bei der Finanzierung der berufsbildenden Schulen entfallen von den bundesweit 1,05 Milliarden Euro Mehrbedarf 696 Millionen Euro auf die kommunalen Schulträger*innen, 105 Millionen auf die berufsbildenden Schulen in privater Trägerschaft und 83 Millionen auf die Länder, insbesondere für Fortbildung und Anrechnungsstunden der Lehrkräfte.

„Auch ausbildende Unternehmen in der Pflicht“

„Auch die Unternehmen sehen wir in der Verantwortung. Sie sollen sich für die Ausstattung der Auszubildenden mit digitalen Endgeräten jährlich mit 169 Millionen Euro beteiligen“, hob George hervor. Er erläuterte, dass die errechneten Gelder für die Internet-Anbindung, vor allem für Wartungs- und Prozesskosten, die Ausstattung der Schüler*innen sowie der Lehrkräfte mit Endgeräten und die Fortbildung der Lehrkräfte ausgegeben werden sollen. Setze man den Mehrbedarf ins Verhältnis zur Zahl der Schüler*innen an berufsbildenden Schulen, stiegen die jährlichen Kosten auf 387 Euro pro Teilzeitschüler*in, bei Vollzeitschüler*innen erhöhe sich der Durchschnittsbetrag auf 470 Euro pro Jahr, erläuterte George.

Für die fünf Jahre, in denen die Mittel des Digitalpaktes fließen, gehen die Autoren somit von einem Mehrbedarf für eine digitale Mindestausstattung für die berufsbildenden Schulen in Höhe von 5,265 Milliarden Euro aus, 15,760 Milliarden Euro werden für die allgemeinbildenden Schulen gebraucht, was in der Summe 21,025 Milliarden Euro bedeutet.

Mit dem Digitalpakt Schule stellt der Bund von 2019 bis 2024 fünf Milliarden Euro bereit, um die digitale Infrastruktur der allgemein- und berufsbildenden Schulen zu verbessern. Länder und Kommunen geben noch einmal mindestens eine halbe Milliarde hinzu.

Artikel als E-Mail versenden