PFLEGEPERSONAL-STÄRKUNGSGESETZ : Mittel für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen nur wenige

18. August 2020 // Ulrike Günther

Nur rund ein Fünftel der Krankenhäuser hat im vorigen Jahr Fördermittel beantragt, welche vor allem für Hebammen und Pflegekräfte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern sollen. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) stellten dafür ca. 7,8 Millionen Euro bereit, wie aus dem vom GKV-Spitzenverband veröffentlichten ersten Förderbericht hervorgeht. Die Linken kritisieren, dass die von den Kliniken zu zahlenden Eigenanteile die Wirkung des Programms hemmen.

Verbesserte Arbeitsbedingungen in Kliniken sollen dem Fachkräftemangel entgegenwirken.- Bild: Pikist
Verbesserte Arbeitsbedingungen in Kliniken sollen dem Fachkräftemangel entgegenwirken.- Bild: Pikist

zwd Berlin. Demnach ließen sich 213 von 1.031 förderfähigen Kliniken die vom Bund nach dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (Pp-SG) zur Verfügung gestellten Mittel auszahlen. Damit können sie die Arbeitsbedingungen von Krankenschwestern und Pfleger*innen verbessern, z.B. Betreuung von Kindern oder Pflege von Familienangehörigen finanzieren oder an den Bedürfnissen der Mitarbeiter*innen ausgerichtete flexiblere Arbeitszeitmodelle ermöglichen.

„Attraktive Arbeitsbedingungen sind besonders in Pflege-Berufen, für Hebammen und Entbindungspfleger wichtig, und können helfen, mehr Krankenhauspersonal zu gewinnen“, erklärte die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis anlässlich der Veröffentlichung des Förderberichtes am 18. August.

Angebote zur Kinderbetreuung sollen Pfleger*innen entlasten

Mehr als die Hälfte der Krankenhäuser (55 Prozent) setzten die abgerufenen Fördergelder laut GKV für Angebote zur Kinderbetreuung und Versorgung von Angehörigen ein. Über ein Viertel der Kliniken (26 Prozent) verwendeten die Mittel, um beweglicher gestaltete Arbeitszeitmodelle, wie Jobsharing oder Home-Office, einzurichten. Darüber hinaus können Kliniken die Fördersummen für gezielte Angebote zur Beratung, für Weiterbildungen oder die betriebliche Gesundheitsförderung nutzen.

Um in dem von Frauen dominierten Arbeitsfeld besondere, aus Überstunden, Schicht- und Sonntagsdiensten resultierende Betreuungsbedarfe abzudecken, unterstützt der Bund über einen Zeitraum von sechs Jahren Krankenhäuser dabei, geeignete Maßnahmen zu schaffen. Diese sind zur Hälfte über die GKV, zur Hälfte von den Krankenhäusern zu finanzieren. Das zum Januar 2019 in Kraft getretene Gesetz (Drs. 19/4453) sollte u.a. dazu beitragen, die im Pflegeberuf Tätigen im Alltag durch eine verbesserte Ausstattung der Kliniken mit Personal und angenehmere Arbeitsbedingungen zu entlasten.

Linke: Eigenaufwand der Kliniken verhindert Wirkung des Programms

Der Vorsitzende der Linkspartei Bernd Riexinger kritisierte, dass die Koalitionsregierung durch den geforderten Finanzaufwand der Kliniken die beabsichtigten vorteilhaften Effekte des Programms entkräftet habe. Riexinger beklagte, dass die „auf Wirtschaftlichkeit getrimmten“ Krankenhäuser aufgrund der von ihnen zu leistenden hohen Eigenanteile vielfach auf die Förderhilfen des Bundes verzichten würden. „Die Gelder für Vereinbarkeit und Beruf (…) wären ein wichtiger Baustein gegen den Mangel an Pflegekräften“, hob der Linken-Chef hervor. Die Unterstützung könne den Beruf attraktiver machen, so dass sich mehr Menschen für diese Tätigkeit interessieren würden.

Ein Hauptproblem liegt nach Ansicht von Riexinger darin, dass die Kliniken zu stark am Profit orientiert sind. Sie stünden unter dem Druck, wirtschaftlich zu arbeiten, und würden in der Folge Mehrkosten für das Krankenhauspersonal scheuen, Der Linken-Vorsitzende forderte daher zugunsten einer besseren Wirksamkeit des Programms, die Eigenanteile der Kliniken zu senken oder ganz abzuschaffen. Längerfristig gelte es jedoch, die Profitorientierung der Einrichtungen zu überwinden, weshalb die Linkspartei für Krankenhäuser ein Verbot finanzieller Gewinne verlangt.

Artikel als E-Mail versenden