AUFSTIEGS-BAFÖG : Mittel steigen um über 11 Prozent

6. Juli 2018 // Hannes Reinhardt

Im Jahr 2017 standen insgesamt 641 Millionen Euro an Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Aufstiegs-BAföG, AFBG) zur Verfügung, Das waren 11,2 Prozent (64 Millionen Euro) mehr als 2016, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.

zwd Wiesbaden/Berlin. Ursächlich für die gestiegenen Fördergelder sind die Leistungsverbesserungen, die durch das 3. AFBG-Änderungsgesetz vom 1. August 2016 in Kraft gesetzt wurden. Rund 371 Millionen Euro der Förderleistungen entfielen auf bewilligte Darlehen und 270 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Geförderten erhielten Zuschüsse insbesondere zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (101 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (157 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (10 Millionen Euro), zur Kinderbetreuung (1 Million Euro) und zum Meisterstück (1 Million Euro).

Die Darlehen wurden für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (154 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (205 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro), für die Kosten während der Prüfungsvorbereitungsphase (3 Millionen Euro) und das Meisterstück (1 Million Euro) bewilligt. Ob die Förderungsberechtigten die bewilligten Darlehen in Anspruch nehmen, können sie frei entscheiden. Insgesamt überwies die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an die Geförderten im Jahr 2017 Darlehen in Höhe von rund 275 Millionen Euro.

Frauenanteil bei den Geförderten nimmt zu

Die Zahl der Empfänger*innen von Aufstiegs-BAföG stieg 2017 zum Vorjahr um 2.800 auf knapp 165.000 Geförderte (+ 1,7 %). Ein gutes Drittel der Geförderten waren dabei Frauen. Ihre Zahl stieg gegenüber 2016 um 8,9 Prozent auf 58.000. Knapp zwei Drittel der Geförderten waren demzufolge Männer. Ihre Zahl nahm gegenüber 2016 um 1,8 Prozent auf 106.000 ab.

Die gefragtesten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG waren 2017 – ähnlich wie in den Vorjahren – bei den Männern der geprüfte Industriemeister Metall, gefolgt vom staatlich geprüften Maschinenbautechniker und vom staatlich geprüften Elektro-Techniker. Die häufigsten geförderten Berufe bei den Frauen waren die staatlich anerkannte Erzieherin gefolgt von der geprüften Wirtschaftsfachwirtin und der Friseurmeisterin.

Martin Rabanus, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, kündigte an, das Aufstiegs-BAföG reformieren und noch attraktiver machen zu wollen. „Rund zwei Jahre nach der Reform des auch Meister-BAföG genannten Förderinstruments zeigt sich, dass die Neuerungen im Fördergesetz Früchte tragen; die von der SPD-Bundestagsfraktion anvisierte Attraktivität wurde erreicht“, erklärte er. Hinsichtlich einer weiteren Reform stünden dabei die vollständige Gebührenfreiheit durch Erstattung der anfallenden Prüfungsgebühren sowie Erhöhungen bei Unterhaltszuschuss, Erfolgsbonus, Familienkomponenten, Maßnahmezuschuss und Freibeträgen im Fokus. „Schließlich wollen wir auch die Aufstiegsordnungen auf den Stand der Zeit bringen“, so Rabanus.

Grüne: „Karliczek bleibt im Ankündigungsmodus“

Die Sprecherin für Aus- und Weiterbildungspolitik der Bundestagsfraktion der Grünen, Beate Walter-Rosenheimer, begrüßte zwar die gestiegenen Gefördertenzahlen, kritisierte jedoch auch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU). Diese bleibe „mit ihrer Freude über die guten Zahlen beim Aufstiegs-BAföG im Ankündigungsmodus. Wann wenn nicht in den aktuellen Haushaltsberatungen hätte sie die Gelegenheit, die versprochene Erhöhung des Aufstiegs-BAföG Wirklichkeit werden zu lassen. Stattdessen soll in diesem Jahr gar nichts passieren.“ Die Liste der Baustellen bei der Weiterbildung sei lang: „Noch immer ist die Zahl der Frauen in der Aufstiegsfortbildung mit einem Drittel viel zu niedrig. Wir müssen sie zu mindestens 50 Prozent ins Boot holen“, unterstrich Walter-Rosenheimer. Noch immer gebe es zudem keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und kein ernsthaftes Nachdenken darüber, wie der berufliche Weg der Fortbildung auch finanziell dem akademischen gleichgestellt wird. Auch Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren müssten „endlich der Vergangenheit angehören.“

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