ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES : Nach #MeToo: 193 Fälle sexueller Belästigung

15. April 2019 // Julia Trippo

Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnete 2018 eine signifikante Zunahme der Beratungsanfragen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Aus dem erstmaligen Jahresbericht 2018 geht hervor, dass diese Anzahl in den letzten zwei Jahren auch aufgrund der zugenommenen Sichtbarkeit und Sensibilisierung der #MeToo-Debatte gestiegen ist.

zwd Berlin. Die mit #MeToo angestoßene öffentliche Debatte zu Sexismus, sexuelle Gewalt und Machtstrukturen zeigt Wirkung. Seit Beginn der Kampagne 2017 stiegen laut der Studie der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Beratungsanfragen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz überproportional, also von 91 auf 140 Fälle (54%) an. Auch 2018 wurden weitere zusätzliche 53 Fälle, also 38 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr vermeldet. Die Betroffenen sind größtenteils weiblich, in 13 der insgesamt 193 Fälle wurden Männer sexuell belästigt. Die Täter*innen waren in der Mehrzahl männlich, in fünf Fällen belästigten Frauen.

Strukturen am Arbeitsplatz

Dem im März 2019 veröffentlichten Report zufolge handelte es sich in rund 40 Prozent der berichteten Fälle um Machtmissbrauch eines oder einer Vorgesetzten. Auch Faktoren wie stereotype Rollenbilder und Geschlechterverhältnisse, sowie fehlende Strukturen für Betroffene können sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nach dem Urteil des Berichts beeinflussen. Um Arbeitnehmer*innen vor sexueller Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zu schützen, schreibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Betrieben vor, eine Beschwerdestelle sowie präventive Maßnahmen wie Schulungen zur Verfügung zu stellen. Diese Schutzvorkehrungen würden aber nicht immer umgesetzt und es fehle oft an klar geregelten Beschwerdestrukturen und Ansprechpersonen für Betroffene, so der Bericht. Neben der Schutzfunktion und -pflicht hätten transparente Strukturen und Beschwerdestellen in Betrieben auch die Signalwirkung, dass sexuelle Belästigung nicht hinnehmbar sei.

Allgemein stiegen die Beratungsfälle der Antidiskriminierungsstelle 2018 zum Vorjahr. In den meisten Fällen handelte es sich um Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft oder einer rassistischen Zuschreibung (31%), an zweiter Stelle bezog sich das Merkmal auf das Geschlecht (29%). Für den kommissarischen Leiter der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle Bernhard Franke signalisiert die Entwicklung und der Umfang der Beratungsfälle, dass Benachteiligungen ein alltägliches Problem sind." Im Laufe des Jahres 2019 wird die Antidiskriminierungsstelle eine umfassende Studie zu Belästigung am Arbeitsplatz herausbringen.


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