DBB-JAHRESTAGUNG 2018 : Obacht bei der Digitalisierung der Arbeitswelt

8. Januar 2018 // Rita Schuhmacher

Die Risiken des mobilen Arbeitens dürfen trotz angestrebter Flexibilisierung nicht vernachlässigt werden. Arbeitgeber*innen müssen sich auch bei der mobilen Arbeit an gesetzliche Vorgaben wie Ruhezeiten halten. Das hat die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, anlässlich der Jahrestagung des Deutschen Beamtenbundes (dbb) in Köln am Montag angemahnt.

zwd Köln. Internet, Smartphone und Laptop erleichterten zwar die Vereinbarkeit von Beruflichem und Privatem. Jetzt komme es aber darauf an, die richtige Balance zu finden, betonte die Vorsitzende.

Sie forderte die öffentlichen Arbeitgeber*innen eindringlich auf, an bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeiten festzuhalten und diese "im Sinne einer wertvollen Errungenschaft unserer modernen Gesellschaft" weiterzuentwickeln: „Es gib keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die bestätigen, dass sich die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten durch fortschrittlichere Arbeitsmethoden und digitale Hilfsmittel immer weiter steigern lässt. Im Gegenteil: Steigt der Druck, in kürzerer Zeit mehr leisten zu müssen, steigt auch das Risiko stressbedingter Arbeitsausfälle. Diese behindern Betriebsabläufe und belasten das Gesundheitssystem.“

Kernziel der nächsten 5 Jahre: Gendergerechte Digitalisierung

36 Anträge der dbb bundesfrauenvertretung, die sich mit frauen- und gleichstellungspolitischen Themen befassen, waen am 20. November 2017 auf dem dbb-Gewerkschaftstag beraten und verabschiedet worden. Sie sollen die politische Stoßrichtung des dbb für die nächsten fünf Jahre mitbestimmen. Ein wichtigstes Kernziel ist dabei die gendergerechte Ausgestaltung der Digitalisierung. Die Digitalisierung der Arbeitswelt stelle eine der größten Herausforderungen an den öffentlichen Dienst und seine Beschäftigten dar, erklärte die dbb bundesfrauenvertretung. Sie berge Chancen und Risiken insbesondere für Frauen und Männer, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren müssen und wollen. Vor allem Arbeitsplätze von Frauen würden sich im Zuge der Digitalisierung verändern, insbesondere solche mit administrativer und verwalterischer Tätigkeit. Die Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit dürfe nicht zu einem Missverhältnis von Erreichbarkeit und Verfügbarkeit führen.

Arbeitnehmer*innen vor Überlastung schützen

Den digitalen Wandel der Arbeitswelt müssen man umso dringlicher gemeinsam und einvernehmlich gestalten. Der öffentliche Dienst müsse mit gutem Beispiel vorangehen und flexible Arbeitszeitmodelle mit Bedacht einführen. Beschäftigte, die mobil oder in Home-Office arbeiten – insbesondere jene, die dies zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf tun –, müssten darauf vertrauen können, dass sie nachhaltig vor Überlastung geschützt werden und dass die Leistungskriterien diskriminierungsfrei neugestaltet werden, forderte Wildfeuer.

In einem Antrag hatte die bundesfrauenvertretung unteranderem gefordert, dass mobiles Arbeiten sowie Arbeit in Telearbeit auf Freiwilligkeit der Beschäftigten beruhen müsse. Das Recht auf Rückkehr an einen betrieblichen Arbeitsplatz, also in ein Normalarbeitsverhältnis, müsse bestehen bleiben und die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes im Zuge des digitalen Wandels neu bewertet werden. Der Beschluss dieses Antrags habe bewirkt, dass das Thema Digitalisierung und Frauen nun auf der Agenda des dbb stehe, erklärte die bundesfrauenkonferenz gegenüber dem zwd. Das zeige auch das Programm der Jahrestagung. Hier findet das Thema Digitalisierung in gleich zwei Fachvorträgen seinen Platz.

Weitere Informationen zur Digitalisierung der Arbeitswelt sowie ihre Chancen und Risiken für Frauen finden Sie in der dbb-Broschüre „Digitalisierte Welt: Frauen 4.0 – rund um die Uhr vernetzt?“

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