PARAGRAF 219a : Öffentliche Expert*innenanhörung steht

15. Mai 2018 // Sibille Heine

Nachdem die Union im Rechtsausschuss die Terminfindung für eine Sachverständigenanhörung zum Paragrafen 219a StGB lange blockiert hatte, konnten sich die Ausschussmitglieder in der heutigen Sitzung auf einen Zeitpunkt einigen.

zwd Berlin. Nach Informationen des Bundestags soll die öffentliche Anhörung am 27. Juni stattfinden. In der Sitzung zu verschiedenen Gesetzentwürfen von FDP, Linken und Grünen, die die Einschränkung oder Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a fordern, sollen bis zu neun Expert*innen gehört werden.

Die Gesetzentwürfe hatten die Fraktionen bereits im März eingebracht. Bislang war die Expert*innenanhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz aber von den Unionsfraktionen behindert worden. Die Parteien, die eine Streichung oder Novellierung der Regelung zum Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche fordern, hatten die Blockade kritisiert. Ein Sprecher des Berichterstatters der Linkenfraktion im Rechtsausschuss, Friedrich Straetmanns, sagte gegenüber dem zwd, es sei erfreulich, dass die Terminfindung nach mehrmaligen Anläufen nun erfolgreich war.

Am Tag der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags hatten Union und SPD verkündet, gemeinsam eine Lösung für den umstrittenen Paragrafen finden zu wollen. Passiert ist jedoch außer koalitionsübergreifenden medialen Schlagabtäuschen bislang wenig. Deshalb verhandeln nun Justizministerin Katarina Barley, Gesundheitsminister Jens Spahn, Familienministerin Franziska Giffey und Kanzleramtschef Helge Braun über einen Kompromiss.

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