BAFÖG-NOVELLE : Online-Petition gegen Karliczeks BAföG-Reform

8. April 2019 // Monica Dick und Holger H. Lührig

Die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) am Freitag im Bundestag vorgestellte 26. BAföG-Novelle hat nicht nur bei der parlamentarischen Opposition, sondern auch bei den Betroffenen und Bildungsverbänden scharfe Kritik ausgelöst. Mit einer Online-Petition reagierten Studierendenvertreter*innen. Sie wollen eine „Trendwende" hin zu einer wirklichen Strukturreform.

Studierendenvertreter*innen starteten eine Online-Petition gegen die BAföG-Novelle. - Bild: change.org
Studierendenvertreter*innen starteten eine Online-Petition gegen die BAföG-Novelle. - Bild: change.org

zwd Berlin. Als Antwort auf den am vergangenen Freitag im Bundestag vorgelegten Entwurf der 26. Novelle zum Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföGÄndG (Drs. 19/8749) – hat ein BAföG-Bündnis aus Juso-Hochschulgruppen, fzs ( freier zusammenschluss von student*innenschaften), Campusgrünen, SDS – Die Linke, DGB-Jugend, GEW-Studis, IG-Metall sowie ver.di am 04. April eine Online-Petition auf change.org aufgesetzt. Darin wird eine grundlegende BAföG-Reform verlangt: „Was auf den ersten Blick gut erscheint, reicht auf den zweiten Blick bei Weitem nicht aus“, positionierte sich das Bündnis gegenüber Karliczeks Reformplänen. Mit ihrem ersten Gesetzentwurf seit ihrem Amtseintritt vor einem Jahr will die Ministerin die Ausbildungsförderung an die gestiegene Preisentwicklung anpassen. Um der rückläufigen Zahl der BAföG-Bezieher*innen entgegenzusteuern, sollen die Förderbeiträge, die Bedarfssätze und der Wohnungszuschlag sowie der Einkommens- und Vermögensfreibeträge erhöht werden. Karliczek berief sich angesichts der breiten Kritik an der 26. Novelle auf entsprechende Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Diese habe sie genau umgesetzt, sagte sie an die Adresse des Koalitionspartners SPD gerichtet. Für das Reformpaket waren zu Beginn der Legislaturperiode mehr als 1,2 Milliarden Euro zusätzliche Kosten veranschlagt worden.

Für die Vertreter der deutschen Studierendenschaft gehen die geplanten Maßnahmen der ersten BAföG-Novelle seit 2016 allerdings nicht weit genug. Insbesondere Karliczeks Aussage, „man müsse ja nicht in die teuersten Städte gehen“, um ein Studium aufzunehmen, empörte die Studierenden: Diese Aussage ziele weit an der Lebensrealität und dem freien Anspruchs auf Bildung für jeden Studierenden vorbei. Aus diesem Grund hat das Bündnis vier konkrete Forderungen in Hinblick auf eine umfassendere Erhöhung der Fördersätze formuliert, die mehr Studierende als bisher erreichen, eine Dynamisierung gemäß dem Preisniveau sowie eine flexiblere Auszahlung über die sechs Semester Regelstudienzeit hinaus ermöglichen sollen. Die Vorsitzende des fzs-Vorstands, Ronja Hesse, erläuterte in einer Pressemitteilung: „Perspektivisch muss das BAföG zu einem elternunabhängigen Vollzuschuss werden.“ Auch das Deutsche Studentenwerk (DSW), das zwar die Anhebung der Bedarfssätze und Elternfreibeträge begrüßte, schloss sich der fzs-Forderung an: Auf weitere Sicht müsse das BAföG regelmäßig erhöht, d.h. dynamisiert werden. Um eine „echte" Reform anzugehen, müsse BAföG über die Regelstudienzeit hinaus, altersunabhängig und ebenso auch für das Teilzeitstudium gelten und klug digitalisiert werden, positionierte sich das DSW. Andreas Keller, Hochschulexperte der GEW anerkannte zwar, dass der Entwurf grundsätzlich in die richtige Richtung gehe, doch „die geplante Erhöhung bleibt aber viel zu weit hinter der realen Steigerung der Lebenskosten zurück. Außerdem fehlt jeder Ansatz für eine Strukturreform – und die wäre überfällig!“

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des 26. BAföGÄndG sieht neben einer stufenweisen Erhöhung der Bedarfssätze von fünf Prozent (735 auf 853 Euro) im Wintersemester 2019 und im darauffolgenden Sommersemester um weitere 2 Prozent auf 861 Euro weitere Maßnahmen vor: Der Wohnzuschlag für Förderberechtigte wird künftig auf 325 Euro heraufgesetzt. Auch sollen die Einkommensfreibeträge dieses Jahr noch um zunächst 7 Prozent und 2020 um 3 Prozent, sowie 2021 um 6 Prozent angehoben werden. Ferner erhöht sich nach Gesetzentwurf der Vermögensfreibetrag von 7.500 auf 8.200 Euro. „Mit unserer Bafög-Reform halten wir das, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben“, begründete Karliczek die mehr als 1,2 Milliarden Euro zusätzlichen Kosten für das Paket, welche bereits zu Beginn der Legislaturperiode für eine BAföG-Novelle anvisiert worden waren.

Zur Debatte im Bundestag und wie es mit der BAföG-Novelle weitergeht, lesen Sie mehr in der Ausgabe 368 des zwd-POLITIKMAGAZINs, Ausgabe BILDUNG, GESELLSCHAFT, KULTUR UND POLITIK.

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