PARITÄT IM BUNDESTAG : Paritätische Wahlprüfungsbeschwerde an den Bundestag

19. November 2021 // ticker/vf

Der Verein Parité in den Parlamenten und der Landesfrauenrat Thüringen rufen zur Mitzeichnung der Zweiten Paritätischen Wahlprüfbeschwerde​ auf.

Kampagne zu zweiten paritätischen Wahlprüfungsbeschwerde Quelle: Landesfrauenrat Thüringen
Kampagne zu zweiten paritätischen Wahlprüfungsbeschwerde Quelle: Landesfrauenrat Thüringen

Ausgangspunkt der Initiative ist die Tatsache, dass der neu gewählte Bundestag erneut mit deutlich weniger Frauen als Männern besetzt ist. Der aktuelle Anteil an Frauen beträgt, wie vom zwd-POLITIKMAGAZIN ermittelt, 34,78 Prozent. Anlässlich der geschlechterungleichen Verteilung der Bundestagssitzen hat der Verein Parité in den Parlamenten e.V. in Kooperation mit dem Landesfrauenrat Thüringen ein Wahlprüfungsverfahren für eine geschlechterparitätische Mandatsverteilung auf den Weg gebracht, um das Kontingent an Parlamentarierinnen im Bundestag zu erhöhen. Laut Parité in den Parlamenten e.V liegt der Grund für die mangelnde Repräsentation von Frauen im Parlament an der nicht ausreichenden Zahl weiblichen Nominierungen auf aussichtsreichen Plätzen.

zwd-POLITIKMAGAZIN: SPD ist mit 86 Parlamentarierinnen die stärkste "Frauen"fraktion, CSU und AfD teilen sich den letzten Platz (10 Frauen)

Laut einer Berechnung, die das zwd-POLITIKMAGAZIN in seiner nächsten Ausgabe (388) veröffentlicht, kamen die wenigsten Frauen bei den Direktmandaten bei der FDP (0), AfD und LInke (je 2), zum Zuge. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Liberalen überhaupt kein Direktmandat erringen konnten und andererseits bei den Listenmandaten auch nur ein Viertel der FDP-Parlamentarier:innen weiblich sind (23 von 92).

Die meisten Direktkandidatinnen konnte laut zwd-POLITIKMAGAZIN die SPD mit 39 Abgeordneten verbuchen, gefolgt von CDU/CSU (27) und Grünen (9 weibliche Abgeordnete). Den jeweils höchsten Anteil von Frauen, die auf Listenplätzen in den Bundestag gewählt wurden, erreichten mit großem Abstand die Grünen (61 Abgeordnete/59,80 %), die SPD (47/55,29 %) ud die Linke (19/52,78 %). Eine vollständige Übersicht veröffentlicht das zwd-POLITIKMAGAZIN in Ausgabe 388. Das wahlberechtigte Volk (49% Männer, 51% Frauen) kann somit auch keine Kandidatinnen wählen, die von den Parteien nicht nominiert und auf keinen Wahllisten repräsentiert werden. Unter der Federführung von Prof. Dr. Silke Laskowski (Universität Kassel) soll nun über ein zweistufiges Verfahren eine gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Bundestag eingeleitet werden.

In dem Appell zur Mitzeichnung heißt es unter anderem:

"Mit Ihrer Vollmacht kann sie Sie beim Deutschen Bundestag (1. Stufe: „Einspruch“) und später beim Bundesverfassungsgericht (2. Stufe „Wahlprüfungsbeschwerde“) vertreten. Die gesamten Kosten des Verfahrens und etwaige Nachfolgekosten werden von Parité in den Parlamenten e.V. getragen. Für Sie persönlich entstehen somit keinerlei Kosten.

Streiten Sie mit, mischen Sie sich ein!

Nur eine breite, bundesweite Unterstützung macht unsere Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern sichtbar! Die Originalvollmacht kann noch bis zum 22.11.2021 unter https://landesfrauenrat-thueringen.de/aktionen/wah... eingereicht werden. Der Antrag auf eine Wahlprüfungsbeschwerde soll am 26.11.2021 dem Deutschen Bundestag überreicht werden. Die gesamten Kosten des Verfahrens und etwaige Nachfolgekosten werden von Parité in den Parlamenten e.V. getragen."

Ergänzend informiert die Webseite des Thüringer Landesfrauenrates über das Procedere wie folgt:

Der Einspruch beim Deutschen Bundestag muss spätestens am 26.11.21 eingelegt werden.

Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterzeichnetet Original-Vollmacht unter Angabe Ihrer Adresse und E-Mail (Formular, siehe Anlage) bis spätestens zum 22.11.21 an eine der folgenden Adressen:
Parité in den Parlamenten e.V., Blumenauer Str. 159, 81241 München oder
Landesfrauenrat Thüringen, z. Hd. Frau Friederike Theile, Johannesstraße 19, 99084 Erfurt.

Rechtliche Informationen zur Wahlprüfungsbeschwerde (Artikel 41 Grundgesetz): https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Wahlpruefungsbeschwerde/wahlpruefungsbeschwerde_node.html

Mehr zum Verein Parité: www.parite.eu


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