Künftig werden die Voraussetzungen von PatientInnenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Der Bundestag hat am 18. Juni den Vorschlag der Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker für eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von PatientInnenverfügungen beschlossen. Während der Sozialverband Deutschlands die Neuregelung guthieß, warnte die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) vor den Risiken einer rechtlich verbindlichen Verfügung.
Mit einer PatientInnenverfügung soll dem Arzt und der Ärztin der Wille von PatientInnen vermittelt werden, die sich zur Frage ihrer medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern können. Nach Angaben des Justizministeriums haben bereits über acht Millionen Menschen auf diesem Wege ihren letzten Willen bekundet. „In Zukunft können sie sich darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet wird“, begrüßte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) das neue Gesetz.
Positiv äußerte sich auch der Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschlands, Adolf Bauer, über den Beschluss des Bundestages. Dieser schaffe endlich Rechtssicherheit für Patienten, Patientinnen, Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte. „Es ist und bleibt aber der freien Entscheidung jedes Einzelnen überlassen, ob er eine Patientenverfügung schreibt“, unterstrich Bauer. Insbesondere ältere Menschen dürften nicht gegen ihren Willen dazu gedrängt werden, eine Verfügung zu verfassen.
kfd: Patientenverfügung nicht ohne Beratung abfassen
Die Katholische Frauengemeinschaft warnte indes vor den Risiken, die eine PatientInnenverfügung mit sich bringen kann. Sie besitze jetzt eine hohe Verbindlichkeit und sei in ihrer Reichweite nicht auf unheilbar tödlich verlaufende Krankheiten begrenzt, gab Bundesvorsitzende Maria Theresia Opladen zu bedenken.
Vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage empfiehlt ihr Verband, die Verfügung nur mit Beratung abzufassen und diese in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Jeder Mensch müsse sich darüber im Klaren sein, dass die Verfügung im Ernstfall auch angewendet wird, selbst wenn er sich in der konkreten Situation anders entschieden hätte, so die Bundesvorsitzende. Das neue Gesetz soll am 1. September 2009 in Kraft treten.
Mit einer PatientInnenverfügung soll dem Arzt und der Ärztin der Wille von PatientInnen vermittelt werden, die sich zur Frage ihrer medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern können. Nach Angaben des Justizministeriums haben bereits über acht Millionen Menschen auf diesem Wege ihren letzten Willen bekundet. „In Zukunft können sie sich darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet wird“, begrüßte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) das neue Gesetz.
Positiv äußerte sich auch der Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschlands, Adolf Bauer, über den Beschluss des Bundestages. Dieser schaffe endlich Rechtssicherheit für Patienten, Patientinnen, Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte. „Es ist und bleibt aber der freien Entscheidung jedes Einzelnen überlassen, ob er eine Patientenverfügung schreibt“, unterstrich Bauer. Insbesondere ältere Menschen dürften nicht gegen ihren Willen dazu gedrängt werden, eine Verfügung zu verfassen.
kfd: Patientenverfügung nicht ohne Beratung abfassen
Die Katholische Frauengemeinschaft warnte indes vor den Risiken, die eine PatientInnenverfügung mit sich bringen kann. Sie besitze jetzt eine hohe Verbindlichkeit und sei in ihrer Reichweite nicht auf unheilbar tödlich verlaufende Krankheiten begrenzt, gab Bundesvorsitzende Maria Theresia Opladen zu bedenken.
Vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage empfiehlt ihr Verband, die Verfügung nur mit Beratung abzufassen und diese in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Jeder Mensch müsse sich darüber im Klaren sein, dass die Verfügung im Ernstfall auch angewendet wird, selbst wenn er sich in der konkreten Situation anders entschieden hätte, so die Bundesvorsitzende. Das neue Gesetz soll am 1. September 2009 in Kraft treten.