zwd Berlin. In diesem wurde festgestellt, dass das Grundgesetz ein Schulangebot sowohl in staatlicher wie auch in privater Hand will (Art. 7 Abs. 4). „Der Staat trägt die Infrastrukturverantwortung für alle Lehrer im gesamten Schulwesen. Es ist seine Pflicht, diese Aufgabe auch für Privatschulen wahrzunehmen“, erklärte VDP-Präsident Klaus Vogt am Dienstag bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin. Laut diesem gelingt es dem jedoch Staat nicht überzeugend, die hohen Erwartungen an eine quantitative Steuerung der Lehrkräfteausbildung zu erfüllen. Zudem verstärkten die derzeitige Personalsituation, das Ringen um Lehrkräfte, die demografische Entwicklung sowie steigende bildungspolitische Anforderungen den asymmetrischen Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Schulen. „In Deutschland ist dies eine einzigartige Situation. Kein anderer Bereich ist so stark von der Fachkräftesicherung durch den Staat abhängig wie wir“, erläuterte Vogt.
Der Verband appellierte an Bund und Länder, im zunehmenden Wettbewerb um Lehrkräfte nicht benachteiligt zu werden. „Die bestehenden Wettbewerbsnachteile müssen ausgeglichen werden. Dies bezieht sich auch auf eine adäquate Bereitstellung von Lehrern an Privatschulen“ forderte der VDP-Präsident. Als kurzfristige Maßnahme müssten freie Bildungsträger*innen zum Ausgleich der Wettbewerbsnachteile flächendeckend in den Vorbereitungsdienst für Lehrer*innen mit einbezogen werden und Zugang zu den Bewerberpools für Lehrer*innen in den Ländern erhalten. Vogt: „Auch für weitere Maßnahmen sind wir dialogbereit.“