GAST im zwd-POLITIKMAGAZIN : Prof.'in Laskowski: Paritätsdebatte nimmt Schwung auf

9. September 2021 // Professorin Dr. Silke Laskowski

Angesichts der Erwartung, dass nur ein gutes Drittel der künftigen Abgeordneten des neuen Bundestages dem weiblichen Geschlecht angehören werden, ist nach Überzeugung der Kasseler Juristin Prof. Dr. Silke Laskowski eine geschlechtergerechte Wahlrechtsreferm angesagt.

Professorin Dr. Silke Laskowski (Kassel)
Professorin Dr. Silke Laskowski (Kassel)

zwd Berlin. Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, die Autorin dieses Beitrags – ein Update zu ihren zwd-Veröffentlichung in Ausgabe 38218 – , ist Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht mit dem Schwerpunkt Umweltrecht an der Universität Kassel. Die 56jährige Hochschullehrerin befasst sich seit mehr als zehn Jahren mit dem Thema „Paritätisches Wahlrecht“ und ist Vizepräsidentin des Vereins „Frauen in die Parlamente“. Vom Bundestag wurde die Juristin in die Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentarbeit (§ 55 BWahlG) berufen. Sie gehört ferner dem verfassungsrechtlichen Arbeitskreis an, den Rita Süßmuth organisiert hat, um über zukünftige Regelungen paritätischer Wahlgesetze zu diskutieren. Seit 2021 ist Laskowski auch Mitherausgeberin der Zeitschrift „Gleichstellung in der Praxis“.


Vor der Wahl 2021: Deutschland ist in demokratischer Bewegung - Parité en Marche!

Kurz vor der Bundestagswahl 2021 zeigt sich, wie nachhaltig die zivilgesellschaftliche Paritätsbewegung für Gleichberechtigung in der Politik bereits gewirkt hat. In ihrem Beitrag für das zwd-­POLITIKMAGAZIN erinnert Professorin Silke Ruth Laskowski an die Erklärungen der Kanzlerkandidaten Olaf Scholz (SPD) und Armin Laschet, die jeweils paritätisch besetzte Kabinette zu etablieren versprochen (CDU) haben. Auch die Iniitative des CSU-Vorsitzenden Markus Söder, die Landesliste seiner Partei paritätisch aufzustellen, hat ihm die öffentliche Beachtung gesichert, wenn auch das Ergebnis sein könnte, dass die Liste kaum oder gar nicht zum Zuge käme.

CDU-Kanzlerkandidat Laschet kündigte im März 2021 für den Fall seiner Wahl eine paritätisch besetzte Regierung an - also eine, die hälftig aus Frauen und Männern besteht1. Denn Frauen stellen die Hälfte der Bevölkerung, sind aber im Kabinett nicht hälftig vertreten (Anm. 2). Das waren sie in der alten und neuen Bundesrepublik Deutschland noch nie. SPD-Kanzlerkandidat Scholz versprach bereits im November 2020, dass im Falle seines Wahlsiegs die Regierung mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen werde (3). Ein Beitrag zur vollständigen Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Lebenswirklichkeit (4). Bündnis 90/Die Grünen-Kanzlerkandidatin Baerbock dürfte angesichts der paritätischen Ausrichtung ihrer Partei ebenfalls eine (mindestens) hälftig mit Frauen besetzte Regierung bejahen, auch wenn sie sich dazu noch nicht ausdrücklich geäußert hat.

Parität – Tatsächlich CSU

Selbst der (vorerst) verhinderte CSU-Kanzlerkandidat Söder verkündete im Juni 2021, die CSU werde erstmals in ihrer Geschichte paritätisch besetzte Kandidatenlisten zur Bundestagswahl einreichen, also eine abwechselnd nominierte „Mann-Frau-Liste“, inzwischen umgesetzt [50:50] (5). Sofort war Herr Söder in allen Medien. Er weiß natürlich, dass die CSU-Abgeordneten 2017 nicht mit der Liste, sondern allein mit den 46 Direktmandaten in den Bundestag einzogen, darunter genau sieben Frauen. Er weiß auch, dass im Fall einer Wiederholung 2021 lediglich 10 Frauen direkt für die CSU in den Bundestag einziehen könnten, denn nur 10 Frauen durften 2021 direkt für die männlich dominierte CSU kandidieren. Dennoch ist die paritätische CSU-Liste ein starkes politisches Signal in Richtung aller Parteien. (6)

Fehlende Chancengleichheit von Kandidatinnen

Schließlich zeigt das vom Helene Weber Kolleg /EAF Berlin veröffentlichte „Monitoring aller Kandidierenden nach Geschlecht“ zur Bundestagswahl 2021 (7): Der durchschnittliche Frauenanteil auf den zur Wahl eingereichten Länderlisten der im Bundestag heute vertretenen Parteien liegt überwiegend, zum Teil deutlich, unter 50 Prozent (8).

Es sind die parteiinternen Strukturen und Rahmenbedingungen der Kandidatur, die Männer traditionell bevorzugen und Frauen „ausbremsen“ und benachteiligen – es fehlt die Chancengleichheit von Frauen. Dafür sprechen schon lange die statistischen Zahlen und zahlreiche Erfahrungsberichte von Politikerinnen (9). Speziell für Direktkandidaturen gilt, dass die kandidierende Person ihren Wahlkampf aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten muss – es handelt sich um Beträge von mehreren Tausend Euro, im Durchschnitt ca. 30.000 Euro (10); erwartet werden aber je nach Partei auch höhere Beträge. Dies zeigt das Beispiel einer in der Süddeutschen Zeitung 2019 beschriebenen CSU-Nominierung in München – vorausgesetzt wurden Eigenmittel i.H.v. 100.000 Euro. Die Kandidatin, alleinerziehende Mutter zweier in Ausbildung befindlicher Kinder, zog ihre Kandidatur daraufhin zurück und kritisierte das Nominierungsverfahren als undemokratisch (11). Die Nominierungschancen in der Praxis hängen offenbar auch vom Geld ab und steigen, je mehr Geld jemand zur Verfügung hat (12). Frauen stehen solche finanziellen Eigenmittel schon deshalb seltener zur Verfügung als Männern, weil sie in der Bundesrepublik seit mehr als 70 Jahren der verfassungswidrigen Entgeltdiskriminierung ausgesetzt sind, also für gleiche und gleichwertige Arbeit weniger verdienen als Männer, zur Zeit etwa 20 Prozent (13). Die „faktische Nominierungsvoraussetzung Geld“ hält daher Frauen durchaus von Kandidaturen ab, sie wirkt „mittelbar diskriminierend“. Chancengleichheit von Frauen?

Eindrücklich auch der gerade in den Kinos angelaufene Dokumentarfilm „Die Unbeugsamen“ über die Politikerinnen der Bonner Republik und den parlamentarischen Sexismus, den sie erlebt haben.

Paritätische Wahlgesetze zur Stärkung der Demokratie in Europa

In anderen europäischen Staaten hat man darauf bereits reagiert, um solche Zustände zu ändern. Dort hat die Politik – anders als in Deutschland – schon vor mehr als 20 Jahren diese Frauen diskriminierenden Strukturen eingestanden und mit Hilfe gesetzlicher Vorgaben für Veränderungen gesorgt. So gelten z.B. seit mehr als 20 Jahren in Frankreich Wahlgesetze, die alle Parteien verpflichten, ihre Wahlvorschlagslisten paritätisch, abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen – andere Listen werden nicht zur Wahl zugelassen. Sofern Direktkandidaturen vorgesehen sind, werden Parteien ebenfalls zur paritätischen Nominierung verpflichtet – effektiv die Verpflichtung, Duos zu nominieren, eine Kandidatin und einen Kandidaten pro Wahlkreis, die dann mit einer Stimme als Duo gewählt werden. Insgesamt finden sich bereits 10 EU-Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Paritätsgesetzen – alle Staaten haben das Problem erkannt und wollen Veränderungen. Ziel der Gesetze sind gleichmäßig mit Frauen und Männern besetzte Parlamente.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärte in der Entscheidung vom 12.11.2019 das slowenische Wahlrecht, das eine Verpflichtung zur Nominierung von mindestens 35 Prozent Frauen/Männern auf Wahlvorschlagslisten vorschreibt, nicht nur für konform mit de Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), sondern sah darin auch eine Sicherung der demokratischen Legitimation von Wahlen. Schon 2011 hatte der EGMR das spanische Wahlrecht, das eine Verpflichtung der Parteien zur Nominierung von mindestens 40 Prozent, maximal 60 Prozent Frauen/Männern auf ihren Listen und zusätzlich eine Verpflichtung zur Nominierung von mindestens 40 Prozent, max. 60 Prozent in 5er-Kandidaturen auf der Liste vorschreibt, für EMRK-konform. Das spanische Verfassungsgericht erklärte das paritätische Wahlgesetz zudem für verfassungskonform. Die gleichberechtigte Partizipation von Frauen und Männern an politischen Entscheidungen zählt heute zu den demokratischen „essentialia negotii“ Europas – unter dem Wertedach der EMRK und des EU-Rechts. Gilt das nicht auch für Deutschland?

Veränderungen in Deutschland?

Die deutsche Politik wird seit 1949 dominiert von einer parlamentarischen Männerquote von 70-90,4 Prozent (14), die sich auch auf politische Entscheidungen auswirkt. Aufgrund ihrer männlichen Sozialisation dominiert ein „männlicher Blick“ auf die Dinge, der sich unterschiedlich auf Frauen und Männer auswirken kann. Beispiel „Lohndiskriminierung von Frauen“, bekanntlich seit mehr als 70 Jahren existent, blieb bis heute politisch ohne Bedeutung, Frauen verdienen auch 2021 etwa 20 Prozent weniger als Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit. Politisch ohne Bedeutung blieb auch die daraus resultierende Altersarmut von Frauen, die in Deutschland auf dem Vormarsch ist. Für „Mütterrenten“ nicht erwerbstätiger Frauen will der Staat schon gar kein Geld bereitstellen – trotz ihrer großen Leistung, die sie durch die Erziehung ihrer Kinder auch für die Gesellschaft erbringen. Betroffen sind vor allem alleinerziehende Mütter (alleinerziehende Väter gibt es kaum), denen der Staat seit Jahren die Rahmenbedingungen verweigert, um Beruf und Kinder in Einklang zu bringen. Auch die schon immer chronisch unterfinanzierten Frauenschutzhäuser könnten genannt werden – Gewalt gegen Frauen und Kinder durch Männer, täglicher Alltag in der deutschen Gesellschaft, kein Thema der deutschen Politik. Die politischen und rechtlichen Defizite sind nicht mehr zu übersehen.

Bundesverfassungsgericht vom 15.12.2020 – „1. Paritätische Wahlprüfbeschwerde“

Daran etwas zu ändern ist das Ziel der zivilgesellschaftlichen Paritätsbewegung, die für paritätische Wahlgesetze eintritt. Es sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, deren Engagement die 2019 in Karlsruhe eingelegte „1. Paritätische Wahlprüfbeschwerde“ zu verdanken ist. Gerügt wurde die Unterrepräsentanz von Politikerinnen in dem 2017 gewählten Bundestag (30,7 Prozent) aufgrund struktureller Diskriminierung von Politikerinnen in Nominierungsverfahren und der mangelnde effektive Einfluss der Hälfte des Volkes, der Frauen, deren Perspektiven im Parlament infolgedessen ohne Stimme bleiben. Am 15.12.2020 wurde die Beschwerde durch den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts zwar für „unzulässig“ erklärt und verworfen (Az.: 2 BvC 46/19). Dadurch blieben aber letztlich alle verfassungsrechtlichen Fragen offen, die vom Gericht angesichts der „Unzulässigkeit“ nicht entschieden werden mussten. Zudem legte der 2. Senat auf nicht weniger als 40 Seiten dar, was aus seiner Sicht fehlte, um die Zulässigkeit der Beschwerde zu bejahen. Diese 40 Seiten lesen sich wie ein Prüfkatalog für die „2. Paritätische Wahlprüfbeschwerde“, die nach der Bundestagswahl 2021 zu erwarten ist – denn der Anteil der Parlamentarierinnen im 20. Deutschen Bundestag dürfte weiter sinken.

Bemerkenswert ist, dass der 2. Senat nicht den Landesverfassungsgerichten in Thüringen und Brandenburg gefolgt ist, die paritätische Wahlgesetze (Liste) für verfassungswidrig halten, ausgenommen die beiden Sondervoten von Weimar – das Bundesverfassungsgericht nimmt die Entscheidungen lediglich zur Kenntnis. Bemerkenswert auch, dass sogar eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur paritätischen Ausgestaltung des Wahlvorschlagsrechts politischer Parteien in Betracht gezogen wird, die ausnahmsweise aus dem Grundgesetz oder dem Europäischen Unionsrecht folgen könne. Bemerkenswert schließlich die Betonung der Kompetenz und des „Gestaltungsauftrags“ des Gesetzgebers zur paritätischen Gesetzgebung „in eigener Verantwortung“ unter Beachtung von Art. 3 Abs. 2 GG („Gleichberechtigung von Frauen und Männern“), Art. 21 Abs. 1 GG („Parteienrechte“) und Art. 38 Abs. 1 GG („Wahlrechtsgrundsätze“) – (Rn. 95, 97, 98, 111, 112, 113, 119 ff des Beschlusses). Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.2020 steht paritätischen Wahlgesetzen also keinesfalls entgegen (Fn 12). Auch in einem späteren Beschluss vom 17.2.2021 (Az.: 2 BvR 834/18), der sich auf das bayerische Wahlrecht bezieht („unzulässig“), verweist der 2. Senat auf den o.g. Beschluss und macht deutlich, dass sich der Prüfungsmaßstab für paritätische Wahlgesetze in den Bundesländern letztlich im Grundgesetz findet. Wie könnte es auch anders sein, schließlich gilt das Grundgesetz in allen Bundesländern, Art. 20 Abs. 3, Art. 1 Abs. 3 GG.

Zivilgesellschaft auf dem Weg

Das paritätische Engagement der Zivilgesellschaft, das 2016 mit dem „Aktionsbündnis Parität“ in Bayern ein Gesicht bekam, heute durch den „Verein für Parität in den Parlamenten e. V.“, www.parite.eu, hat inzwischen deutliche Unterstützung durch eine prominente und parteiübergreifend geschätzte Politikerin bekommen – die ehemalige Ministerin für die Gleichberechtigung von Frauen und ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestags, Prof. Dr. Rita Süssmuth. Sie organisiert aktuell nicht nur ein Gremium von Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlern, um paritätische Wahlgesetze zu diskutieren. Sie organisiert auch Diskussionsforen mit Politikerinnen, Politikern und der Zivilgesellschaft über paritätische Politik und Gesetze, so am 24.8.2021 im Palais Populaire in Berlin und im youtube livestream (15). Denn, so Frau Süssmuth ganz richtig, „es gilt zu handeln, jetzt!“ (16).

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie erscheint dies immer dringlicher. Denn Corona-Maßnahmen wie Homeoffice etc. führen wieder zu einer traditionellen Rollenzuschreibung von Frauen, wie die bekannte Soziologin, Prof. Jutta Allmendinger, immer wieder betont (17). Die Zivilgesellschaft lehnt solche Rückschritte ab, sie fordert eine gleichberechtigte Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Sie ist auch bereit, falls sich die Politik nicht bewegen sollte, die verfassungsrechtlich zugesicherte gleichberechtigte demokratische Teilhabe von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2, Art. 20 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG) zu erstreiten.

Bundestagskommission zur Reform des ­Bundeswahlrechts und der Parlamentsarbeit

Bewegung in der Bundespolitik, wenn auch langsamer, ist inzwischen erkennbar. Mit Verzögerung fand am 23. Juni 2021 die konstituierende Sitzung der neuen Bundestagskommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit statt. Ein zentraler Auftrag der Kommission ist gem. § 55 BWahlG, „Maßnahmen (zu) empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Deutschen Bundestag zu erreichen“. Parität ist demnach das Ziel. Dies hat der Bundesgesetzgeber durch § 55 BWahlG bereits geklärt. Die Kommission, die nach der Bundestagswahl neu eingesetzt werden muss, soll spätestens bis zum 30. Juni 2023 ihre Ergebnisse vorlegen (§ 55 BWahlG).

Der Ausgang der Bundestagswahl am 26.9.2021 bleibt abzuwarten – nicht Prognosen entscheiden die Wahl, sondern das Votum der Wählerinnen und Wähler. Die neue Bundeskanzlerin oder der neue Bundeskanzler wird an dem gemessen werden, was sie oder er vor der Wahl versprochen hat. Unabhängig davon bleibt die Zivilgesellschaft wachsam und hat die „2. Paritätische Wahlprüfbeschwerde“ bereits im Blick – Informationen dazu unter www.parite.eu

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Fußnoten

1 So Laschet bei einer Veranstaltung der Wochenzeitung Die Zeit, Der Spiegel vom 16.3.2021, Gleichstellung. Laschet will künftiges Kabinett paritätisch besetzen, abrufbar unter https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gleichstellung-armit-laschet-will-kuenftiges-kabinett-paritaetisch-besetzen-a-aa5074e1-3450-4f7n-86cb-4885a3da2be9 (4.9.2021).

2 Darauf weist Der Spiegel vom 16.3.2021 (vgl. oben Fn. 1) zutreffend hin.

3 Der Spiegel vom 27.11.2020, SPD-Kanzlerkandidat. Scholz würde sein Kabinett mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzen, abrufbar unter https://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-sc... (4.9.2021); das Versprechen findet sich auf Twitter vom 27.11.2020 unter https://twitter.com/OlafScholz (4.9.2021)

4 So Der Spiegel vom 27.11.2020 (Fn. 3).

5 Die erste paritätische CSU-Kandidatenliste siehe hier CSU Direkt, Listenaufstellung zur Bundestagswahl. 92 kluge Köpfe für Berlin, abrufbar unter https://www.csu.de/(4.9.2021).

6 So z.B. Tagesschau vom 26.6.2021, Weiblicher, jünger, grüner? Beitrag von Maximilian Heim, abrufbar unter https://www.tagesschau.de/ (4.9.2021).

7 Abrufbar unter https://www.frauen-macht-politik.de/monitoring-btw21/ (4.9.2021).

8 siehe tabellarische Übersichten auf Seite 3.ff dieser Ausgabe 9 ebd.

10 Dies ergab eine Nachfrage der Verfasserin bei den Parteien

11 Vgl. Schnell, Frauen im Landtag.Parität in Bayern – Ein Angriff auf die Demokratie?, Süddeutsche Zeitung vom 9.2.2019, abrufbar unter https;//www.­sueddeutsche.de. (4.9.2021).

Zur „Nominierungsrealität“ 2017 s. auch Aman/Hoffmann/Medick/Mohammady/Müller/Stuff/Voß, Damenabwahl, Der Spiegel 35/2017, S. 36 ff.; Clauß, Hinter jedem Mann, Der Spiegel 14/2017, S. 44 ff.

12 Dazu Laskowski, Ergänzende Stellungnahmevom 4.3.2021 zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen im Landtag NRW – B90/Die Grünen und SPD, LT-NRW-17/7753 (paritätische Listen); LT-NRW Stellungnahme Drs. 17/3700 (4.9.2021); Hohmann-Dennhardt, Ergänzende Stellungnahme vom 19.2.2021, LT NRW Drs. 17/3646, abrufbar unter https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenar... (4.9.2021).

13 Dazu der Bericht von Sarah Maria Behbehani, Süddeutsche Zeitung vom 25.8.2021, Gleichberechtigung. „Es gilt zu handeln. Jetzt“, abrufbar unter https://www.sueddeutsche.de/ (4.9.2021)

14 Im 7. Bundestag von 1972 bis 1976 lag der Frauenanteil unter den Parlamentarier:innen bei 5,8 Prozent

15, https://youtube.com/D8MEoZ3oh4U (live stream zur Podiumsdiskussion des Vereins Parité in den Parlamenten, 24.08.2021)

16 ebd.

17 Allmendinger, Allmendinger, Homeoffice hat ein Geschlecht (https://www.fom.de/2021/mai/fom-vortragsreihe-zur-arbeitswelt-der-zukunft-prof-jutta-allmendinger-homeoffice-hat ein-geschlecht.html.

18 zwd-POLITIKMAGAZIN Nr. 382, S. 18/19 - Silke Ruth Laskowski: „Das Grundgesetz gilt seit 30 Jahren auch in Brandenburg und in Thüringen“ (Urteile der Landesverfassungsgerichte in Weimar und Potsdam kommen auf den Prüfstand). Veröffentlicht auch unter www.zwd.info/meinung).


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