EVALUATION QUALIFIZIERUNGSCHANCENGESETZ : Mehr Teilnehmer*innen an beruflichen Weiterbildungen

24. März 2020 // Ulrike Günther

Durch Digitalisierung und Strukturwandel steigen die an Erwerbstätige gestellten Anforderungen, und im selben Maße wächst der Bedarf an Weiterbildungen. Daher sollte das im Januar 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz (QCG) die Möglichkeiten zur beruflichen Fortbildung verbessern. In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion wertet die Bundesregierung die Effekte des Gesetzes aus.

Mehr Chancen durch berufliche Weiterbildung - Bild: Piqsels
Mehr Chancen durch berufliche Weiterbildung - Bild: Piqsels

zwd Berlin. Demnach haben zwischen Januar und Oktober 2019 bundesweit laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt ca. 282.100 Personen eine Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung angefangen. Das waren etwa 30.300 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Aus den im Regierungsschreiben (Drs. 19/17878) aufgelisteten Daten geht hervor, dass sich der Anteil der in Fortbildungsmaßnahmen eingetretenen Frauen dabei geringfügig von 43,5 Prozent auf 43,2 Prozent verringerte.

Grüne fordern Rechtsanspruch auf Weiterbildung

Mit ihrer Anfrage (Drs. 19/17070) beabsichtigte die Grünen-Fraktion (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete) nach eigenen Angaben, die Wirkungen des QCG von 2019 zu erkunden, das auf eine verbesserte Förderung von Weiterbildungen durch die BA abzielte. Durch das Gesetz wurde die Möglichkeit, von der BA unterstützte berufliche Fortbildungen zu erhalten, von Arbeitslosen auch auf Beschäftigte und erwerbstätige Arbeitslosengeld (ALG) II-Empfänger*innen erweitert.

Die Grünen befürworten zwar die durch das QCG vorgegebene Richtung, den geförderten Personenkreis zu vergrößern. Angesichts der strukturellen Änderungen auf dem Arbeitsmarkt bezweifeln sie jedoch, dass diese gesetzlichen Regelungen ausreichen. Daher fordern sie einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, dazu umfassende Beratung und Förderung als begleitende Maßnahmen. Darüber hinaus sehen die Grünen es als geboten an, die Arbeitslosenversicherung in der Art weiterzuentwickeln, dass sie als eine „Arbeitsversicherung“ alle Erwerbstätigen effektiv vor Arbeitslosigkeit schützt und sie in ihrem Berufsleben unterstützt.

Mehr erwerbstätige Frauen besuchen Weiterbildungskurse

Nach Aussagen der Regierung befanden sich von Januar bis Oktober 2019 unter den Weiterbildungsnehmer*innen rund 29.600 Erwerbstätige, die eine sog. Beschäftigtenqualifizierung in Anspruch nahmen. Hier stieg die Zahl der Teilnehmer*innen an Fortbildungskursen gegenüber Januar bis Oktober 2018 um etwa 2.600. Die Frauenrate unter den berufstätigen Lernenden in Weiterbildungsmaßnahmen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 42,2 Prozent um ca. 5 Prozent auf 47,3 Prozent.

Fortbildungen im Bereich Altenpflege am meisten gefragt

Am häufigsten nahmen Erwerbstätige nach Angaben der Regierung an Beschäftigtenqualifizierungen im Bereich der Altenpflege (ca. 9.800), auf dem Gebiet der Fahrzeugführung im Straßenverkehr (ca. 5,900) und in Erzieherberufen, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege (ca. 1400) teil. Von den ALG II-Empfänger*innen begannen laut Regierungsantwort im genannten Zeitraum 2019 rund 116.200 Personen eine berufliche Fortbildung, 12.000 mehr als in den ersten zehn Monaten des Vorjahres. Die Frauenquote sank leicht von 39,3 Prozent auf 38,9 Prozent. Ebenso ging die Zahl derjenigen unter den ALG II-Bezieher*innen zurück, die ihre Weiterbildung als Beschäftigtenqualifizierung absolvierten. Ihr Anteil verringerte sich von 6.900 2018 auf 4.200. im selben Jahresabschnitt 2019.

Der im Regierungsschreiben zitierten Statistik des BA zufolge waren 218.100 Personen, die innerhalb der Monate Januar bis Oktober 2019 einen Weiterbildungskurs besuchten, vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme arbeitslos. Im Jahr zuvor waren es noch 195.300 Arbeitssuchende. Die Rate der vor dem Eintritt in die berufliche Fortbildung arbeitslosen Frauen sank in diesen Monaten von rund 43,4 Prozent (2018) um einen Prozentpunkt auf ca. 42,4 Prozent (2019).

438 Millionen Euro für Weiterbildungen und betriebliche Fortbildungen

Die von der BA für die Förderung beruflicher Weiterbildungen aufgewendeten Kosten (ohne gezahltes ALG) beliefen sich bis Dezember 2019 auf fast 2,05 Millionen Euro. Davon wurden rund 1,5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III eingesetzt, mit den restlichen 570.000 Euro unterstützte die BA Qualifizierungen von Leistungsempfänger*innen nach dem SGB II. Für berufliche Fortbildungen Erwerbstätiger gab die BA 2019 inklusive der gezahlten Arbeitsentgeltzuschüsse bundesweit insgesamt rund 436 Millionen Euro aus. Mit 5,5 Millionen Euro aus diesen Fördergeldern finanzierte die BA (einschließlich Arbeitsentgelte) Maßnahmen nach dem SGB II, knapp 430,4 Millionen Euro gingen an nach dem SGB III unterstützte Weiterdbildungen.

Artikel als E-Mail versenden