STARKE-FAMILIEN-GESETZ : Rheinland-Pfalz kündigt Verbesserungsvorschlag an

13. Februar 2019 // Julia Trippo

Nachdem das Bundeskabinett Anfang des Jahres den Entwurf von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) zum Starke-Familien-Gesetz beschlossen hatte, kündigte das Land Rheinland-Pfalz bereits einen Antrag mit Verbesserungsvorschlägen an. Der Bundesrat wird sich am kommenden Freitag mit dem Gesetzentwurf befassen.

Bild: wikimedia.org
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zwd Berlin. Die Länder hatten auf Wunsch der Bundesregierung ihre Beratungszeit verkürzt. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) begrüßte zwar den Entwurf zu dem Gesetz „zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“ (Drs. 19/7504). Sie kündigte dennoch an, einen eigenen Antrag auf Anhebung und Dynamisierung der Teilhabepauschale einzubringen. Als Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes sei die Pauschale für Teilhabe am sozialen und kulturellen Lebens mit zehn Euro monatlich zu niedrig. Bätzing-Lichtenthäler zeigte sich „optimistisch, für diesen Vorstoß eine Mehrheit der Länder zu gewinnen."

Auch die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates (Drs. 17/1/19) lassen ähnliches verlauten. Demnach kritisierten der Ausschuss für Frauen und Jugend sowie der federführende Ausschuss für Familie und Senioren im Hinblick auf die geplanten Leistungen für Bildung und Teilhabe: „Die Konzeption der Leistungen für Bildung und Teilhabe erscheint grundsätzlich nicht geeignet, den notwendigen Bedarf von Kindern und Jugendlichen in diesen Bereichen ausreichend und zuverlässig abzudecken.“

Das Starke-Familien-Gesetz ist im Kern die Reform des Kinderzuschlags, um Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende zu entlasten.

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