BUNDESTAG | CORONA & KULTUR : Scholz: Eigenes Konjunkturprogramm für Kulturschaffende

15. Mai 2020 // Holger H. Lührig

Ticketkäufer*innen sollen bei Ausfall von Kulturevents statt der Erstattung des Kaufpreises einen bis Ende 2021 geltenden Gutschein erhalten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung hat der Bundestag am (gestrigen) Donnerstag (14. Mai) mit den Stimmen der Koalition gegen die der Opposition beschlossen. Ein von den Grünen beantragter Kulturrettungsfonds fand dagegen keine Mehrheit. Außerhalb des Parlaments hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz derweil ein eigenes Konjunkturprogramm für Kulturschaffende in Aussicht gestellt.

Bundestagsabstimmung. Gutscheine statt Tickets
Bundestagsabstimmung. Gutscheine statt Tickets

zwd Berlin (ig). Der Bundestag hat am Donnerstag (14. Mai) grünes Licht für eine Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht gegeben. Die Regelung (Drs. 19/18697 in der Ausschussfassung 19/19218) sieht vor, dass der Kaufpreis von Tickets in Form eines Gutscheins erstattet werden kann. Sofern die Käufer bis Ende des Jahres 2021 keine alternative Verwendung für den Gutschein gefunden haben, können sie den Kaufpreis zurückfordern. Im Bundestag stellte der verbraucherpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner klar, dass seine Fraktion sich noch mehr Verbraucherschutz in dem Gesetz gewünscht hätte. Die Regelung, wann eine im Gesetz vorgesehene Härtefallregelung, wonach Käufer den Ticketbetrag vorzeitig zurückfordern können, wirksam werde, hätten sich die Sozialdemokrat*innen präziser vorstellen können, ebenso eine Absicherung der Gutscheine im Rahmen des Insolvenzrechts. Insgesamt befanden Fechner ebenso wie der kulturpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Rabanus die Regelung sorge für einen "wirklich fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Ticketkäufer auf der einen Seite und den Veranstaltern auf der anderen Seite". Die Neuregelung wird nicht nur für Kultur- und Konzertveranstaltungen im engeren Sinne, sondern auch für Sportveranstaltungen wie Bundesliga-Spiele gelten.

Dagegen bezeichnete die Abgeordnete Katharina Willkomm als Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion den Koalitionsentwurf als Einführung eines falschen "Zwangsgutscheins". Ähnlich äußerte sich auch die Linken-Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali: "Zwangsgutscheine: ein klares Nein". Ihrer Auffassung gemäß sollten Gutscheine nur dann ausgegeben werden, wenn sie von Käufer*innen freiwillig akzeptiert würden. Nach den Worten der Abgeordneten Mohamed Ali wird durch den Koalitionsentwurf ein zentraler Rechtsgrundsatz des Zivilrechts ausgehebelt. Der laute: "Keine Leistung ohne Gegenleistung". Auch nach Auffassung des Grünen-Sprechers Erhard Grundl "verteilt die Gutschein-Lösung die Risiken einseitig und schafft Rechtsunsicherheit". Der Verbraucherschutz bleibe auf der Strecke. Grundl warb für den Grünen-Antrag zu Einrichtung eines Kulturrettungsfonds, um Lücken im vorgesehenen Maßnahmenpaket zu schließen (Drs. 19/18715). Dieser Antrag wurde ebenso wie alle weiteren Anträge der Oppositionsfraktionen von der Bundestagsmehrheit (CDU/CSU und SPD) abgelehnt.

Scholz: Wir brauchen unbedingt ein eigenes Konjunkturprogramm für Kunst und Kultur

Einen Tag nach einem im Berliner "Tagesspiegel" am 9. Mai veröffentlichten Gastbeitrag von Kulturstaatsministerin Prof.´in Monika Grütters, warum Kunst und Kultur als "Atemluft für die Demokratie" besonders in der Krise unverzichtbar seien, hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) - am 10. Mai, ebenfalls im "Tagesspiegel" - angekündigt, für den Bereich Kunst und Kultur "unbedingt" ein eigenes Konjunkturprogramm aufzulegen, um den Kulturschaffenden massiv zu helfen. Darüber sei er mit der Kulturstaatsministerin und seinem Parteifreund, dem Hamburger Kultursenator Carsten Brosda, im Gespräch. Scholz reagierte damit indirekt auch auf offene Briefe von mehreren tausend Kulturschaffenden, angeführt von prominenten Künstler*innen wie der Violinistin Anne-Sophie Mutter. Sie plädierten dafür, freiberuflichen Kreativen mit maßgeschneiderten Programmen zu helfen, welche die folgenden acht bis zwölf Monate überbrückten. (Ausführlicher Bericht in unserer Digitalausgabe BILDUNG & POLITIK 2-20.

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