zwd Berlin. Als Erstes kommen die Kinder in Rheinland-Pfalz und im Saarland am 10. August zur Schule, am Tag darauf die Mädchen und Jungen aus Hessen. Mit der Einschulung und einem möglichst gelungenen Beginn ihres Schüler:innenlebens gilt für sie erstmals der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Doch wie ist es um die Umsetzung des Ganztagsrechts bestellt, das offiziell zum 01. August in Kraft trat? Rheinland-Pfalz vermeldet Ganztagsangebote an 90,5 Prozent seiner Grundschulen, überwiegend mit teilverpflichtenden (40,7 Prozent) und offenen Formen (58,2 Prozent).
Hessische Kommunen kritisieren unzureichende Fördermittel
In Hessen sind laut einer Umfrage vom Hessischen Rundfunk rund 88,9 Prozent der Schulträger optimistisch, den Rechtsanspruch stemmen zu können, die übrigen ca. 11 Prozent beurteilen es immerhin eingeschränkt als machbar, das Ganztagsrecht zu realisieren. Doch über 80 Prozent der kommunalen Schulträger sehen die Finanzierung als problematisch an, fast alle halten die vom Bund und der Landesregierung bereitgestellten Fördermittel für nicht genügend. Im Saarland ergibt sich ein durchmischtes Bild: Nach Informationen des Saarländischen Rundfunks schwankt das Ganztagsangebot regional zwischen ca. 90 Prozent und 60 Prozent. An den Grundschulen der Landeshauptstadt Saarbrücken fehlen gemäß einer Schulamts-Statistik noch bis zu 800 Betreuungsplätze, wie die Saarbrücker Zeitung mitteilte.
GEW: Ganztagsrecht sollte Qualitätsanspruch werden
Die Erziehungsgewerkschaft GEW bekräftigte zum Start des Ganztagsrechts ihre Forderungen, Qualität, Fachpersonal und Finanzen sicherzustellen. Die Vize-Vorsitzende der GEW Doreen Siebernik mahnte in einem Kommentar vom 31. Juli erneut, die Schüler:innen dürften im Ganztagsbetrieb nicht einfach nur untergebracht, Beschäftigte nicht andauernd überlastet werden. Der Ganztag müsse „ein inklusiver und kindgerechter Lern- und Lebensort“ sein. Dafür brauche es qualifiziertes Personal, gute Arbeitsbedingungen, Räume und eindeutige Verantwortlichkeiten. Um die zentralen Ziele des Rechtsanspruchs zu erreichen – Kinder individuell zu fördern, Teilhabechancen zu verbessern, Beruf und Familie vereinbar zu machen – sei für die Kommunen und die Einrichtungen eine dauerhaft abgesicherte Finanzierung entscheidend. In Gebäude oder Ausstattung zu investieren, sei nicht ausreichend.
Man brauche Mittel für Fachkräfte, Kooperation und Fortbildungen, überdies würden Fördergelder für Regionen mit besonderen Bedarfen an Unterstützung benötigt, Angesichts der stark unterschiedlichen Umsetzung im Vergleich der Länder und Kommunen – von etablierten Strukturen bis zum Mangel an Plätzen, Personal und Räumen – forderte Siebernik den Bund und die Länder auf, überall für verlässliche Bedingungen zu sorgen. Die GEW tritt dafür ein, nach 100 Tagen Ganztagsrecht eine „transparente Bestandsaufnahme“ durchzuführen und entsprechend nachzukorrigieren. Mangelnde Betreuungsplätze, Fachkräfte und Ferienangebote seien ebenso offenzulegen wie beschränkter Zugang, regionale Unterschiede oder Arbeitsbedingungen. Im Folgenden sei ein zeitlicher Plan für einheitliche Standards zu vereinbaren. Der rechtliche Anspruch müsse „zu einem Qualitätsanspruch“ werden.
Prien: Ganztagsbetreuung ermöglicht mehr Bildungsgerechtigkeit
Bundesfamilienministerin Karin Prien (Union) erkennt im Ganztag eine Möglichkeit, um „mehr Bildungsgerechtigkeit“ herzustellen. Der rechtliche Anspruch solle Kindern unabhängig von Herkunft oder Wohnort schrittweise die Chancen eröffnen, sonst für ihre Familien unerschwingliche Unterstützung beim Lernen zu erhalten und Talente zu entwickeln. Bisher machen bundesweit nach Daten des Dritten Ganztagsförder-Berichtes (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete) ca. 73 Prozent der Grundschulen Ganztagsangebote, 1,9 Mill. Grundschulkinder nahmen 2024 an der Betreuung teil, d.h. 57 Prozent aller Schüler:innen dieser Klassenstufen. Für die Ganztagsbetreuung aller Grundschulkinder ab 2029 stellt die Regierung den Ländern Förderhilfen von 3,5 Mrd. Euro für Investitionen bereit, z.B. für Erweiterung, energetische Sanierung und Ausstattung. Der Bund beteiligt sich ebenso an laufenden Betriebskosten ansteigend ab 2026 mit 135 Mill. Euro bis 1,3 Mrd. Euro ab 2030.
In mehreren Bundesländern - Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hamburg – ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung schon seit Jahren in den Landesgesetzen festgeschrieben. Einer Studie vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) zufolge bietet Hamburg für alle bis 13-jährigen Schüler:innen die im Ganztagsfördergesetz (GaFöG) verankerte, kostenfreie Betreuung von 8 Stunden, darüber hinaus ergänzend jeweils 2 Stunden Früh- und Spätbetreuung, für die Eltern einkommensabhängig Gebühren bezahlen. An den sächsischen, thüringischen und brandenburgischen Schulen wurden demnach 2024 zwar jeweils 12, 13 bzw. 16 Prozent der Kinder nicht ganztägig betreut, doch durch den Rückgang bei den Geburtenzahlen von ca. 20 bis 22 Prozent erwartet das IW, dass die Länder ohne weiteren Betreuungsausbau bis 2029 die Bedarfe vollständig decken können.
IW: Beim Ganztag für alle Grundschüler:innen fehlen bis 570.000 Plätze
In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt lagen die Ganztagsquoten im selben Jahr zwar bei 78 bzw. 77 Prozent, doch bis zum Rechtsanspruch für alle Grundschüler:innen würden die Länder mit ihrem derzeitigen Angebot eine Betreuungsrate von 97 bzw. 94 Prozent erfüllen. Für Berlin, das 2024 eine Ganztagsquote von 85 Prozent aufwies, prognostiziert das IW bis zum Rechtsanspruch für Viertklässler:innen eine mögliche Quote von ca. 93 Prozent, was aber durch Familienwanderung und Migrationsprozesse beeinflussbar ist. Demgegenüber fehlen nach Aussagen des IW in den übrigen westdeutschen Bundesländern bis zum Schuljahr 2029/ 30 auf Basis der von Eltern geäußerten Bedarfs noch etwa 149.700 Ganztagsplätze, die meisten in Nordrhein-Westfalen (45.300 Plätze) und Bayern (42.300 Plätze).
Die Lücken zum tatsächlichen Angebot wären in Schleswig-Holstein, Bremen und Bayern mit 10 bis 8 Prozent am größten. Legt man andererseits einen erhöhten Elternbedarf von 75 Prozent zugrunde, würde man in diesen Ländern noch 570.900 Ganztagsplätze zusätzlich ausbauen müssen, davon 204.300 an bayerischen Grundschulen. Bayern und Schleswig-Holstein hatten 2024 die geringsten Bedarfsraten von 34 bzw. 42 Prozent. Das IW schlägt vor, dass gerade Länder mit wenig Betreuungsbedarf überprüfen sollten, ob die Ganztagsangebote institutionell, d.h. vor allem hinsichtlich der zu leistenden Elternbeiträge, derart ausgestaltet sind, dass sie für Familien auch attraktiv scheinen, oder ob sie die Inanspruchnahme eher hemmen. Das sei nach Auffassung der IW-Studie zu vermeiden, da ganztägige Betreuung nicht nur Vereinbaren von Beruf und Familie ermöglichen, sondern auch Chancen auf Entwicklung und Teilhabe für Kinder schaffen sollte.