Vertreterinnen des Nationalen Netzwerks Frauen und Gesundheit haben heute der Berichterstatterin für Frauengesundheit der SPD-Bundestagsfraktion, Mechthild Rawert, im Bundestag einen Forderungskatalog ihrer Organisation an die Politik überreicht. Auf der Fachtagung des Gesundheits-Netzwerkes anlässlich des 20-jährigen Jubiläums im Juli wurde dringender politischer Handlungsbedarf festgestellt, das Maß an Selbstbestimmung von Frauen in mindestens fünf gesundheitlichen Feldern zu erhöhen.
Die fünf formulierten Forderungen beinhalten unter anderem die ersatzlose Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch und damit die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie den rezeptfreien Zugang zur Pille danach. Jutta Begenau und Karin Bergdoll vom Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit werden in den nächsten Wochen den Forderungskatalog auch an die gesundheitspolitischen SprecherInnen der anderen Fraktionen übergeben.
Krankenkassen sollen Schwangerschaftsabbrüche bezahlen
Die Forderung nach der Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch beinhaltet das Ziel, eine Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs durch Krankenkassen für alle Frauen – unabhängig vom Einkommen – zu erreichen. Das Festhalten an der Rezeptpflicht für die Pille danach widerspricht laut dem Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit zudem der Umsetzung internationaler wissenschaftlicher Erkenntnisse. Deutschland gehöre zu den wenigen europäischen Ländern, in denen die Pille danach nicht rezeptfrei verfügbar sei.
Autonomie von Patientinnen soll gestärkt werden
Weitere Forderungen sind zum einen die Veröffentlichung aller Daten zu durchgeführten kosmetischen Eingriffen sowie die Förderung von Kurs- und Beratungsangeboten, die Mädchen und Frauen dabei unterstützen, ein positives Körperempfinden zu entwickeln. Zum anderen werden qualitativ hochwertige Gesundheitsinformationen für Patientinnen gefordert, um Autonomie im Sinne von Selbstbestimmung und einer informierten Entscheidungsfreiheit zu stärken. Die fünfte Forderung beinhaltet schließlich eine gleichberechtigte Partizipation von behinderten Frauen an der gynäkologischen Vorsorge und Versorgung.
Der Forderungskatalog wird von mehreren Mitgliedsorganisationen des Nationalen Netzwerks Frauen und Gesundheit unterstützt. Darunter befinden sich der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF) sowie das Netzwerk Frauengesundheit Berlin. Das Nationale Netzwerk Frauen und Gesundheit ist ein Zusammenschluss von Institutionen und Verbänden mit dem Ziel, frauenspezifische und geschlechterdifferenzierende Standards in der Gesundheitsforschung, Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung zu etablieren.
Die fünf formulierten Forderungen beinhalten unter anderem die ersatzlose Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch und damit die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie den rezeptfreien Zugang zur Pille danach. Jutta Begenau und Karin Bergdoll vom Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit werden in den nächsten Wochen den Forderungskatalog auch an die gesundheitspolitischen SprecherInnen der anderen Fraktionen übergeben.
Krankenkassen sollen Schwangerschaftsabbrüche bezahlen
Die Forderung nach der Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch beinhaltet das Ziel, eine Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs durch Krankenkassen für alle Frauen – unabhängig vom Einkommen – zu erreichen. Das Festhalten an der Rezeptpflicht für die Pille danach widerspricht laut dem Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit zudem der Umsetzung internationaler wissenschaftlicher Erkenntnisse. Deutschland gehöre zu den wenigen europäischen Ländern, in denen die Pille danach nicht rezeptfrei verfügbar sei.
Autonomie von Patientinnen soll gestärkt werden
Weitere Forderungen sind zum einen die Veröffentlichung aller Daten zu durchgeführten kosmetischen Eingriffen sowie die Förderung von Kurs- und Beratungsangeboten, die Mädchen und Frauen dabei unterstützen, ein positives Körperempfinden zu entwickeln. Zum anderen werden qualitativ hochwertige Gesundheitsinformationen für Patientinnen gefordert, um Autonomie im Sinne von Selbstbestimmung und einer informierten Entscheidungsfreiheit zu stärken. Die fünfte Forderung beinhaltet schließlich eine gleichberechtigte Partizipation von behinderten Frauen an der gynäkologischen Vorsorge und Versorgung.
Der Forderungskatalog wird von mehreren Mitgliedsorganisationen des Nationalen Netzwerks Frauen und Gesundheit unterstützt. Darunter befinden sich der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF) sowie das Netzwerk Frauengesundheit Berlin. Das Nationale Netzwerk Frauen und Gesundheit ist ein Zusammenschluss von Institutionen und Verbänden mit dem Ziel, frauenspezifische und geschlechterdifferenzierende Standards in der Gesundheitsforschung, Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung zu etablieren.