MIGRATION : Seehofers Masterplan Migration mangelt es an Maßnahmen für Frauen und LSBTTI

11. September 2018 // Julia Trippo

Im „Masterplan Migration“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer fehlen spezielle Maßnahmen für Frauen und LSBTTI in den sogenannten geplanten AnkER-Zentren. Die Sprecherin für Frauenpolitik der Grünen-Fraktion Ulle Schauws kritisierte die Vorgehensweise des Bundesinnenministeriums (BMI) in der Frankfurter Rundschau scharf.

Horst Seehofer - Bild: wikimedia.org
Horst Seehofer - Bild: wikimedia.org

zwd Berlin. Die geplanten AnkER-Einrichtungen (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren) sollen eine Beschleunigung der Asylverfahren und die „schnellstmögliche Verteilung auf die Kommunen von denjenigen mit asylrechtlichen Bleiberecht“ bewirken, geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/4103) auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 19/3790) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Verpflichtung durch die Istanbul-Konvention zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ wurde von der Bundesregierung in ihrer Antwort anerkannt, jedoch wurden keine konkreten Maßnahmen für die AnkER-Zentren daraus abgeleitet. Schauws äußerte den Vorwurf, dass kein Schutzmaßnahmen oder menschenwürdige Unterbringung für Menschen, die geschlechtsspezifische Gewalt erfahren haben, in den AnkER-Zentren gewährleistet sind. Auch auf die Frage zu geplanten, zusätzlichen Schutzräumen für Frauen und LSBTTI (Abkürzung für Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell, Transgender und Intersexuell) verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder, unter deren Verwaltung entschieden wird, wie Asylbewerber untergebracht werden. Indessen plane federführend das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Aktionsprogramm zum Schutz von Frauen vor Gewalt, als eine „umfassende Gesamtstrategie auf Bundesebene“ in Anlehnung an die Istanbul-Konvention.

Die Fraktion der Grünen erkundigte sich in ihrer Anfrage auch nach den juristischen Konsequenzen für von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen und LSBTTI, die sich kurzfristig in Unterstützungssysteme wie beispielsweise Frauenhäuser begeben. Demnach wird ein Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung zunächst als Ordnungswidrigkeit, wiederholt als Straftat eingestuft.

Die Grünen kritisieren in ihrer Kleinen Anfrage, dass der Masterplan Migration keine konkreten Informationen zu den „besonderen Bedarfen von Frauen und LSBTTI“ sowie „die Informationsvermittlung, Beteiligung und Wahrnehmung der Rechte (Verfahrensrechte, Recht auf Privatsphäre)" enthalten sind. Nichtregierungsorganisationen würden davor warnen, dass schutzbedürftige Personen in einem beschleunigten Verfahren nicht identifiziert werden können.

Das Bundesinnenministerium hatte unter Horst Seehofer hatte den Masterplan Migration am 04. Juli 2018 präsentiert. Laut der eigenen Webseite dient dieser der "Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung" und thematisiert die wichtigsten Schwerpunkte in der Migrations-und Flüchtlingspolitik aus der Persepektive des BMI.

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