SITZUNG BUNDESKABINETT : Sonderurlaub für Eltern: Union schwächt SPD-Vorschlag ab

16. Dezember 2020 // Ulrike Günther

Eltern, die Schulkinder während des Lockdowns zu Hause betreuen, haben Anspruch auf eine Entschädigung für Lohnausfälle. Das Bundeskabinett hat eine Regelung zum Sonderurlaub in der Krise vereinbart. Den von der SPD vorgeschlagenen vollen Lohnausgleich boykottierte die Union. Der Opposition gehen die Hilfen nicht weit genug, da sie nicht für Eltern im Home-Office und von Kita-Kindern gelten.

Für erwerbstätige Eltern, die beim Lernen helfen, gibt es eine Entschädigung. - Bild: flickr / IowaPolitics
Für erwerbstätige Eltern, die beim Lernen helfen, gibt es eine Entschädigung. - Bild: flickr / IowaPolitics

zwd Berlin. In seiner Sitzung vom Mittwoch (16. Dezember) hat das Regierungskabinett eine Formulierungshilfe zu dem auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Aussicht gestellten Sonderurlaub für Eltern beschlossen. Demnach sollen künftig erwerbstätige Mütter und Väter auch dann eine Entschädigung für Lohnausfälle erhalten, wenn Schulen die Kinder von der Pflicht zum Schulbesuch in Präsenz freigestellt haben. Bislang konnten Eltern, die in der Krise die Betreuung ihrer Kinder übernehmen, den gesetzlichen Anspruch nur geltend machen, wenn Schulen oder Kitas auf Anordnung von Gesundheitsämtern geschlossen oder für die Nutzung gesperrt wurden.

SPD-Vorschlag scheitert am Widerstand der Union

Laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) soll das Infektionsschutzgesetz in seinem die Entschädigung von Personen betreffenden Paragraphen 56 entsprechend um einen halben Satz ergänzt werden. Die neue Fassung bezieht somit „auch Konstellationen des Distanzlernens im Rahmen der häuslichen Umgebung von Schülerinnen und Schülern oder von Hybridunterricht“ in die Regelung zum Anspruch auf Gehaltsausgleich mit ein, wie es im dem RND vorliegenden Beschlusspapier heißt. Die Höhe der Entschädigungssumme beträgt für eine Dauer von maximal 10 Wochen 67 Prozent der Einkommenseinbußen, doch pro Monat höchstens 2.016 Euro. Für Alleinerziehende erweitert sich der Anspruchszeitraum auf bis zu 20 Wochen.

Die SPD hatte demgegenüber eine weiterreichende Lösung angestrebt. Statt einer teilweisen Entschädigung hätten die Sozialdemokrat*innen „Eltern gerne einen echten Sonderurlaubsanspruch eingeräumt, mit vollem Lohnersatz durch den Arbeitgeber“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD Carsten Schneider dem RND. Diesen von der MPK am Freitag (11. Dezember) angenommenen Vorschlag habe die Unionsfraktion abgewehrt, so dass die jetzt getroffene Vereinbarung hinter die Entscheidungen der Ministerpräsident*innen zurückfalle.

Grüne: Eltern im Home-Office bleiben unberücksichtigt

Die Grünen-Bundestagsfraktion begrüßt zwar die Anpassung des Gesetzes. Die kinderpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Ekin Deligöz kritisierte aber das „überstürzte Vorgehen“, mit dem im Innenausschuss eine andere als die vorher geplante Variante durchgebracht worden sei. Darüber hinaus beanstandete Deligöz, dass im Home-Office arbeitende Erziehungsberechtigte wiederum unberücksichtigt bleiben. Diese müssten immer noch „gleichzeitig Betreuung, Homeschooling und Homeoffice meistern“. Als vorteilhaft wertete die Grünen-Sprecherin, dass die Dauer des Anspruches auf Entschädigung nach Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums (BGM) auf das Kalenderjahr angerechnet werde. Dadurch könnten Eltern, die schon während der ersten Welle der Pandemie Sonderurlaub genommen haben, ab Anfang 2021 erneut die Unterstützung beantragen.

Liberale: Ergänzung für Betreuung von Kita-Kindern erforderlich

Auch die Liberalen sehen den im Kabinett erhandelten Kompromiss als eine unzureichende Lösung an. Sie monieren, dass die gesetzliche Änderung lediglich für Eltern von Schulkindern gilt. Der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Grigorios Aggelidis bemängelte, dass nicht auch Eltern mit Kindern im Kita-Alter für Lohnausfälle entschädigt werden. „Eine Ergänzung für Eltern, die ihr Kind aufgrund behördlicher Appelle nicht in die Kita geben, (…) wäre dringend notwendig“, unterstrich Aggelidis gegenüber dem RND. Ein Sprecher des BGM hatte zuvor erklärt, dass Personen, die in der Krise ihre Kita-Kinder zu Hause betreuen, weiterhin nur in dem Fall anspruchsberechtigt seien, dass der Besuch der Kindergärten auf Veranlassung einer Behörde untersagt wurde.

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