TAG GEGEN GEWALT AN FRAUEN : SPD fordert Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe

24. November 2017 // Monika Butterweck

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen am morgigen Samstag hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder gefordert.

Bild: fotolia - Adiano
Bild: fotolia - Adiano

zwd Berlin. Die Forderung folgt der Veröffentlichung der „Kriminalstatistischen Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften“ des Bundeskriminalamts, die am Vortag des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen veröffentlicht wurde. Aus dem Paper geht hervor, dass im Jahr 2016 insgesamt 133.080 Personen Opfer von Gewalt durch ihre Partner oder Ex-Partner geworden sind. Unter „Partnerschaftsgewalt“ fallen Delikte von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung, Bedrohung, über gefährliche Körperverletzung und Stalking bis hin zu Mord und Totschlag.

82 Prozent der 2016 Betroffenen waren Frauen. Das ist ein Anstieg von 4,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2015. Der prozentuale Anstieg heiße allerdings nicht, dass es tatsächlich zu mehr Straftaten als 2016 gekommen sei, mahnte die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, anlässlich eines Pressegesprächs zum Start der Kampagne #GewaltImSchatten, die vom Hilfetelefon und von der ASF organisiert wurde. Womöglich sei das „Hellfeld“ größer geworden und mehr Frauen trauten sich, ihre Partner oder Ex-Partner anzuzeigen.

Ratifizierung der Istanbul-Konvention bringt Probleme

Die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe steht auch im Zusammenhang mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention, die am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft tritt. Laut Frauenhäuserverbänden fehlen aktuell etwa 4.350 Plätze bzw. 3.300 Familienzimmer in Frauenhäusern, um den Richtwert der Konvention zu erreichen (der zwd berichtete).

Bereits jetzt sei die Situation defizitär: „Die Frauenhäuser sind überwiegend voll ausgelastet und die Schutzsuchenden finden keinen Platz“, kritisierte die Frauensprecherin des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Edda Schliepack. Bereits bestehende Frauenhäuser kämpften mit Unterfinanzierung, viele seien zudem nicht barrierefrei. Dabei zählten Frauen mit Behinderungen besonders häufig zu den Betroffenen körperlicher oder sexualisierter Gewalt, erklärte Kerstin Tack, behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. „Die Schutzlücken müssen geschlossen werden.“, betonte auch Schliepack.

Ferner betonte bei dem Pressegespräch am Freitag, dass der von den Sozialdemokrat*innen geforderte Rechtsanspruch den dringend benötigten Ausbau von adäquaten Frauenhausplätzen beschleunigen könnte. An individuellen und strukturellen Lösungen werde gemeinsam mit Bund und Ländern gearbeitet.

Neben mehr Frauenhausplätzen inklusive Sprachmittlung, Kinderbetreuung, und Beratung forderte der Deutsche Juristinnenbund (djb) zudem auch einen Anspruch auf kostenlose psychosoziale Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder. "Der Staat muss häusliche und sexualisierte Gewalt sowie Tötungsdelikte durch (Ex-)Partner endlich als ernsthafte Sicherheitsprobleme begreifen", sagte djb-Präsidentin Prof.'in Maria Wersig.

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