Die SPD-Bundestagsabgeordneten Christel Humme und Ulla Burchardt haben die Bundesregierung aufgefordert, die öffentlichen Ausgaben für Stiftungen unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit besser zu überwachen. Die beiden Parlamentarierinnen halten es für „nicht akzeptabel“, dass die Regierung sich nicht darum kümmere, inwieweit Gelder, die aus dem Bundeshaushalt an Stiftungen vergeben werden – rund 1,7 Milliarden Euro im laufenden Haushaltsjahr – Frauen und Männern gleichermaßen zugute kommen.
Grundlage für die Kritik an der bisherigen Vergabepraxis von Fördermitteln bildete eine mündliche Befragung der Bundesregierung am 6. April durch mehrere SPD-Abgeordnete im Deutschen Bundestag: Aus den Antworten geht hervor, dass der Regierung keine Erhebungen und Auswertungen darüber vorliegen, ob Frauen und Männer von Fördergeldern an Stiftungen gleichermaßen profitieren.
Ein Fünftel Frauen in den Entscheidungsgremien der größten Stiftungen privaten Rechts
Einem Stiftungsreport des zwd-Magazins „Frauen.Gesellschaft und Politik“ zufolge sind Frauen in den Entscheidungsgremien der größten Stiftungen privaten Rechts in Deutschland (nach Vermögen bzw. Ausgaben) unterrepräsentiert: In den Kuratorien der 13 größten Stiftungen sitzen 130 Männer und 36 Frauen (Frauenanteil 21,7%). Im Kuratorium der Bundesstiftung Umwelt sitzen beispielsweise 13 männliche Führungskräfte, aber nur eine Frau.
Stiftungsförderung auf die Agenda des Bundestages setzen
Die SPD-Bundestagsfraktion kündigte an, das Thema geschlechtergerechte Stiftungsförderung auf die Agenda des Bundestages zu setzen. „Es ist ein Gebot der Gemeinsamen Geschäftsordnung, auf die alle Ressorts der Bundesregierung verpflichtet sind, dass alle Ressorts der Bundesregierung ihre Förderpraxis und ihre Richtlinien darauf überprüfen, inwieweit sie dem Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit folgen“, betonten Humme und Burchardt am 24. Mai gegenüber dem zwd. Aus ihrer Sicht müssen Programme und Zuwendungsvergaben an Gleichstellungszielen ausgerichtet und deren Erreichung regelmäßig evaluiert werden.
Darüber hinaus ist die SPD der Auffassung, dass Chancengleichheit von Frauen und Männern auch bei der Besetzung von Gremien der Stiftungen, welche über die Vergabe von Fördermitteln entscheiden, zur Selbstverständlichkeit werden muss. Alle Stiftungen sollten deshalb die Geschlechtergerechtigkeit in ihren Satzungen verankern und zugleich Gender als Vergabekriterium aufnehmen.
Mehr zum zwd-Stiftungsreport unter:
zwd-Stiftungsreport: Frauen in Entscheidungsgremien nicht ausreichend vertreten (13.05.2010)
Grundlage für die Kritik an der bisherigen Vergabepraxis von Fördermitteln bildete eine mündliche Befragung der Bundesregierung am 6. April durch mehrere SPD-Abgeordnete im Deutschen Bundestag: Aus den Antworten geht hervor, dass der Regierung keine Erhebungen und Auswertungen darüber vorliegen, ob Frauen und Männer von Fördergeldern an Stiftungen gleichermaßen profitieren.
Ein Fünftel Frauen in den Entscheidungsgremien der größten Stiftungen privaten Rechts
Einem Stiftungsreport des zwd-Magazins „Frauen.Gesellschaft und Politik“ zufolge sind Frauen in den Entscheidungsgremien der größten Stiftungen privaten Rechts in Deutschland (nach Vermögen bzw. Ausgaben) unterrepräsentiert: In den Kuratorien der 13 größten Stiftungen sitzen 130 Männer und 36 Frauen (Frauenanteil 21,7%). Im Kuratorium der Bundesstiftung Umwelt sitzen beispielsweise 13 männliche Führungskräfte, aber nur eine Frau.
Stiftungsförderung auf die Agenda des Bundestages setzen
Die SPD-Bundestagsfraktion kündigte an, das Thema geschlechtergerechte Stiftungsförderung auf die Agenda des Bundestages zu setzen. „Es ist ein Gebot der Gemeinsamen Geschäftsordnung, auf die alle Ressorts der Bundesregierung verpflichtet sind, dass alle Ressorts der Bundesregierung ihre Förderpraxis und ihre Richtlinien darauf überprüfen, inwieweit sie dem Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit folgen“, betonten Humme und Burchardt am 24. Mai gegenüber dem zwd. Aus ihrer Sicht müssen Programme und Zuwendungsvergaben an Gleichstellungszielen ausgerichtet und deren Erreichung regelmäßig evaluiert werden.
Darüber hinaus ist die SPD der Auffassung, dass Chancengleichheit von Frauen und Männern auch bei der Besetzung von Gremien der Stiftungen, welche über die Vergabe von Fördermitteln entscheiden, zur Selbstverständlichkeit werden muss. Alle Stiftungen sollten deshalb die Geschlechtergerechtigkeit in ihren Satzungen verankern und zugleich Gender als Vergabekriterium aufnehmen.
Mehr zum zwd-Stiftungsreport unter:
zwd-Stiftungsreport: Frauen in Entscheidungsgremien nicht ausreichend vertreten (13.05.2010)