BAYERN : SPD will Änderung beim Bayerischen Gleichstellungsgesetz

7. April 2010 // Gegen Diskriminierung beim Personalauswahlverfahren

Gesetzentwurf sieht Steigerung des Frauenanteils im öffentlichen Dienst vor

zwd München (nk). Die frauenpolitische Sprecherin der bayerischen SPD-Landtagsfraktion, Simone Strohmayr, hat im März einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes eingereicht. Damit soll erreicht werden, dass im öffentlichen Dienst in Bayern bei gleicher Eignung Frauen bevorzugt in den Bereichen eingestellt werden, in denen sie unterrepräsentiert sind. Zugleich forderte Strohmayr die Privatwirtschaft auf, verbindliche Regelungen einzuführen, um den Frauenanteil auch in den oberen Etagen zu erhöhen und Entgeltgleichheit herzustellen.

In der öffentlichen Verwaltung konnte zwar seit der Verabschiedung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes im Jahr 1996 der Frauenanteil im höheren Dienst von 24,5 Prozent auf 34,5 Prozent erhöht werden. Die Zielsetzung beruflicher Gleichberechtigung und gleicher Chancen für Frauen wurde mit dem Gesetz allerdings nicht erreicht. Strohmayr kritisierte Anfang April diese Entwicklung und forderte die Verantwortlichen im öffentlichen Dienst dazu auf, bei der Herstellung beruflicher Gleichstellung mit gutem Beispiel voranzugehen. Beispielsweise müsse dafür gesorgt werden, „dass Führungspositionen nicht länger männlich dominiert sind und dass Frauen in Sachen Gehalt endlich auf Augenhöhe mit Männern stehen.“

Privatwirtschaft: Lob für das frauenpolitische Ziel der Telekom
Im Rahmen der Diskussion um die Erhöhung der Frauenquote hob Strohmayr den Vorstoß der deutschen Telekom positiv hervor, erklärte aber gleichzeitig, dass dieser Schritt nicht ausreiche. Im März dieses Jahres setzte das Unternehmen betriebsintern die Vorgabe, die Frauenquote bis Ende 2015 auf der mittleren und oberen Führungsschicht auf 30 Prozent zu erhöhen. Die Herstellung der Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt erfordert der SPD-Politikerin zufolge mehr: vor allem die flächendeckende Einführung einer Quotierung und den Abbau von Aufstiegsbarrieren für Frauen.


Nach dem Gesetzentwurf der bayerischen SPD-Fraktion können gleiche berufliche Chancen für Frauen in der Praxis nur erzielt werden, wenn bei Stellenausschreibung und Auswahlkriterien jede Form von Diskriminierung vermieden wird. So sind nach dem Gesetzestext im Auswahlverfahren Fragen nach der Familienplanung unzulässig. Bei der Beurteilung der Eignung müssen besondere Stärken der Frauen wie Kommunikations- und Teamfähigkeit berücksichtig werden, soweit diese Qualifikationen für den angestrebten Beruf von Bedeutung sind. In den Ländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist die Frauenquotierung bei der Einstellung und Beförderung im öffentlichen Dienst bereits eingeführt.

Artikel als E-Mail versenden