STARTCHANCEN-PROGRAMM SOLL IM JAHR 2024 AN DEN START GEHEN: : Stark-Watzinger sieht Durchbruch bei Bund-Länder-Verhandlungen

22. Dezember 2023 // ticker/ig

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) erwartet, dass das Startchancenprogramm zum Beginn des nächsten Schuljahres 2024/2024 anlaufen kann. Die Arbeitsgruppe aus Vertreter:innen der Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und NRW hat zusammen mit dem BMBF nach Angaben der Ministerin den Entwurf einer entsprechenden Bund/Länder-Vereinbarung erarbeitet. Er soll noch im Januar des neuen Jahres mit den Ländern final abgestimmt werden. Bis dahin soll auch mit dem Bundeshaushalt 2024 grünes Licht für das Vorhaben insgesamt gegeben werden.

Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger: Rede zum Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2024 - BildQ: Livestream BTG
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger: Rede zum Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2024 - BildQ: Livestream BTG

Wie die Bildungsministerin auf der Plattform X (ehemals Twitter) und auch auf der Webseite Ihres Hauses mitteilte, habe sich die gemeinsame Verhandlungsgruppe nun auf eine Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm geeinigt, die auf den am 20. September dieses Jahres von der Arbeitsgruppe präsentierten Eckpunkten basiert. Die Vereinbarung regelt die Details der Umsetzung des Programms. Dies umfasst nach BMBF-Angaben unter anderem eine Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms. Diese hat Beiträge zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten zum Ziel. Die Länder haben nun, wie Stark-Watzinger betonte, bis Ende Januar 2024 Zeit, sich mit der Vereinbarung zu befassen. Dann solle es zu einer abschließenden Verständigung mit allen 16 Bundesländern kommen. Offen bleibt aber nach dieser Mitteilung, wie die Säulen II und III des Programms umgesetzt werden sollen. Hierzu wollen die Beteiligten offenbar zunächst die Beschlussfassung zum Bundeshaushalt 2024 abwarten.

Start zum Schuljahr 2024/25

Das Programm soll zum 1. August 2024 starten und hat eine zehnjährige Laufzeit. Es soll Ländern und Kommunen Planungssicherheit gewähren sowie der Langfristigkeit von Veränderungsprozessen im Bildungswesen Rechnung tragen. Der Bund will dazu den Ländern jährlich zusätzlich eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Die Länder ergänzen die Bundesförderung mit Mitteln in gleichem Umfang. Besonders unterstützt werden damit etwa zehn Prozent der rund 40.000 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen beziehungsweise zehn Prozent der rund elf Millionen Schülerinnen und Schüler.

In dem Eckpunktepapier wird das Startchancen-Programm als ein zentrales Vorhaben der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages bezeichnet. Es beinhaltet drei zentrale Programmsäulen:

  • Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung,
  • Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung,
  • Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams.

Um die notwendigen Vorbereitungen zum Anlaufen des Programms treffen zu können, kann der ab dem Schuljahr 2024/25 vorgesehene Beginn der Programmteilnahme der einzelnen Schulen über zwei Jahre gestaffelt werden. Es sollen im ersten Programmjahr mindestens 1.000 Schulen an den Start gehen und durch die Länder sichergestellt werden, dass zum Schuljahr 2026/27 alle Startchancen-Schulen in das Programm eingemündet sind.

Haushaltsvorbehalt endet erst mit Verabschiedung des Bundeshaushallts 2024 durch den Bundestag

Das Programm steht nach zwd-Informationen zwar immer noch unter dem Haushaltsvorbehalt des Bundesfinanzministeriums, der bis zu dem vom Bundestag im Januar zu verabschiedenden Bundeshaushalt 2024 und der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 wirksam bleibt. Es kann aber erwartet werden, dass die Ampel-Koalitionsmehrheit im Parlament die Vereinbarung, wenn sie von den Ländern akzeptiert wird, passieren lassen wird.

Das Eckpunktepapier zum Download

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