GERECHTE CHANCEN | STUDIE BERTELSMANN STIFTUNG | ENTWURF QEG : Teilhabepaket erreicht nur wenige, Chancen-Kita-Entwurf in der Kritik

20. Juli 2026 // Ulrike Günther

Chancen von Kindern sind in der Bundesrepublik ungleich verteilt. Doch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erreichen laut Bertelsmann Stiftung aufgrund bürokratischer Hürden nur wenige Schüler:innen. Die GEW fordert, Beiträge bedarfsgerecht zu erhöhen und pauschal zu zahlen. SPD und Linke kritisieren den Entwurf von Bundesbildungsministerin Karin Prien (Union) für Startchancen und Kita-Qualität. Neue Standards bräuchten dauerhafte Finanzierung.

Das Teilhabepaket soll Chancen sozial schwacher Kinder verbessern. - Bild: pexels/ RDNE Stock project
Das Teilhabepaket soll Chancen sozial schwacher Kinder verbessern. - Bild: pexels/ RDNE Stock project

zwd Berlin. Mit Blick auf die neue Studie der Bertelsmann Stiftung zur bundesweiten Nutzung des BuT erklärte das GEW-Vorstandsmitglied Schule Anja Bensinger-Stolze, es sei „dem Kampf der Bundesregierung gegen Kinderarmut und Chancenungleichheit (…) selbst ein Armutszeugnis auszustellen“. Die Regierung müsse nicht nur die Beiträge erhöhen, sondern grundsätzlich eine bedarfsgerechte und pauschale Übertragung an Anspruchsberechtigte festschreiben. „Das Misstrauen gegenüber den Familien, sie würden die Mittel für andere Zwecke als für ihre Kinder nutzen“ sei nicht gerechtfertigt, wandte sich Bensinger-Stolze anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse am Montag gegen ein übliches Argument für spezielle Anträge.

GEW: Antragsverfahren sind schwierig und stigmatisieren Familien

Neben komplexen Formularen und Pflichten, Nachweisbelege zu erbringen, die laut der Studie sozial schwachen Familien den Erhalt der Leistungen für gerechtere Chancen erschweren, bleibt aus Sicht der GEW-Schulfachfrau das Beantragen der Beihilfen „für die Kinder, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten oft eine Beschämung und Stigmatisierung“. Bensinger-Stolze appellierte an Bund und Länder, dafür zu sorgen, dass die BuT-Mittel alle Berechtigten erreichen. „Weder der Wohnort noch der Geldbeutel der Eltern oder das Schulsystem dürfen über die Bildungschancen (...) entscheiden.“

Wie die Ergebnisse des Projektes „Aufwachsen in Wohlbefinden“ zeigen, bekommt lediglich knapp ein Fünftel (18,3 Prozent) der sozial benachteiligten 6- bis 15-jährigen Schüler:innen Leistungen aus dem BuT zur kulturellen und sozialen Teilhabe, weniger als zwei Fünftel (37,1 Prozent) profitieren von kostenlosem Mittagessen und bloß etwas mehr als drei Viertel (77,9 Prozent) von Zuschüssen zum Schulbedarf. Bei den 15- bis 18-jährigen Jugendlichen liegen die Quoten der BuT-Empfänger:innen noch darunter, zwischen rund einem Zehntel (12,1 Prozent) bei der sozio-kulturellen Teilhabe und unter zwei Dritteln (60,3 Prozent) bei Lernmaterialien.

Forscher:innen fordern regelmäßiges Anpassen des Teilhabebetrages

Die familienpolitische Fachfrau der Bertelsmann Stiftung Antje Funcke lobte den eigentlichen Zweck des BuT, das geeignet wäre, das Leben von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachen Familien zu verbessern. Die Fördermittel würden ihnen im Schulalltag helfen und in der Freizeit ermöglichen, sich auszuprobieren, was längerfristig „ihre Chancen auf Teilhabe an unserer Gesellschaft“ steigere. Dem stehen nach Angaben der Studie jedoch die „bürokratischen Hürden“ des Prozederes bei Anträgen und Bewilligung entgegen, das sich überdies zwischen den einzelnen Ländern unterscheide.

Im Vergleich schwanken die Raten beim Nutzen der Beihilfen für sozio-kulturelle Aktivitäten stark, zwischen 59 Prozent bzw. 38 Prozent der 6- bis 15-Jährigen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern und unter einem Zehntel in Berlin, Hamburg oder Rheinland-Pfalz. Die Autor:innen schlagen daher vor, die Zugänge zum BuT „grundlegendzu vereinfachen“. Die Leistungen seien möglichst automatisch an die Familien auszuzahlen und der Teilhabebetrag „auf Grundlage der tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu überprüfen und regelmäßig anzupassen“. Darüber hinaus empfehlen sie, bundesweit in bestimmten Abständen Daten zu Berechtigten, Nutzen, Kosten und Effekten der Förderung zu erheben.

Landes-SPD: Bund muss Umsetzung der QEG-Standards finanzieren

Das von Bundesbildungsministerin Prien als „das größte bildungspolitische Projekt dieser Koalition“ (dpa) gerühmte Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG), für das sie in der vorigen Woche einen Entwurf vorlegte und das die Startchancen gleich vom Schulanfang an stärken soll, stößt bei mehreren Ländern, SPD und Linken auf Kritik. Sie begrüßen zwar die Zielsetzung des QEG, zweifeln aber an der finanziellen Grundlage für die Umsetzung. Mit dem im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben strebt die Regierung an, u.a. über verbindliche Sprachtests für alle vierjährigen Kinder und spezielle Fördermaßnahmen den Übergang von Kita und Grundschule zu vereinfachen. Der bildungspolitische Sprecher und Vize-Vorsitzende der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Gerald Eisenblätter mahnte, wer „neue bundesweite Qualitätsstandards“ einführe, müsse „die Länder und Kommunen auch dauerhaft in die Lage versetzen“, diese zu verwirklichen. Eisenblätter hält den Fokus auf früher Bildung für richtig, bemängelt andererseits, dass die ungleichen Entwicklungsstände der Bundesländer unberücksichtigt blieben.

Bereits im Forderungspapier „Für die Rettung der Kitas im Osten“ hätten sich die SPD-Fachsprecher:innen in den ostdeutschen Landtagen frühzeitig an die Regierung gewandt und vor Folgen gewarnt. In dem Papier vom Februar riefen sie die Gesetzgeber:innen auf, „die spezifisch ostdeutschen Herausforderungen“, d.h. insbesondere im Kontext der sinkenden Geburtenzahlen, beim Erarbeiten des QEG zu beachten. Der SPD-Politiker befürwortet „verbindliche Sprachstandserhebungen und de(n) gezielte(n) Ressourceneinsatz mittels Sozial-Index“, wie sie der Referentenentwurf von Bildungsministerin Prien vorsieht. Doch die Ausgestaltung müsse sich „an den Bedarfen vor Ort ausrichten und in die bestehende Kita-Struktur einpassen“. Wenn weniger Finanzmittel ins Land fließen und neue Aufgaben hinzukämen, sollte beim Gesetzentwurf „dringend nachgebessert werden“.

Linke kritisiert im QEG-Entwurf geplante Mittelkürzungen bei Kitas

Die Chefin der Linken-Bundestagsfraktion Heidi Reichinnek machte der Regierung am 17. Juli scharfe Vorwürfe. Trotz der steigenden Kosten, massivem Ausbaubedarf bei Betreuungs-Plätzen und -Qualität sowie „der Aufgabe des Bundes, für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen“, kürze die Ministerin nun bei Kitas. Der Nachrichtenagentur dts zufolge monierte Reichinnek, marginale Verbesserungen bei 10 Prozent der Kinderbetreuungsstätten würden Benachteiligungen nicht ausgleichen. Die Sprachtests seien nutzlos, wenn sich im Weiteren auf den Erkenntnissen nicht aufbauen ließe, da es an entsprechenden Förderkräften und benötigtem Fachpersonal fehle.

Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (Union) erkannte inhaltlich „gute Ansätze“ der Vorlage an, doch beanstandete gegenüber dpa, diese verbinde “mehr Anforderungen mit weniger Unterstützung“. Der Bund formuliere an Kommunen gerichtete hohe Ansprüche, gleichzeitig verringere er die Mittel erheblich. Ähnlich argumentierte die linke Bildungsministerin von Mecklenburg-Vorpommern Simone Oldenburg. „Die nachhaltige Stärkung der Startchancen aller Kinder sowie die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung“ unterstützt Oldenburg als seit Jahren von den Linken vorgebrachte zentrale Forderungen. Dennoch dürfe der Bund „den Ländern keine neuen Aufgaben übertragen, ohne deren Finanzierung dauerhaft sicherzustellen“. Die bisher über das Kita-Qualitätsgesetz (KiQuTG) zur Verfügung gestellten Mittel von 2 Mrd. Euro jährlich bräuchten die Länder nach Aussagen des Bildungsministeriums von MV auch immer noch, um die Kitas angemessen ausstatten und sämtliche Aufgaben leisten zu können.

VBE tritt für ganzheitlichen Ansatz bei Sprachtests und Förderung ein

Der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Tomi Neckov legt vor allem Wert auf einen „ganzheitlichen Ansatz“. Sprachstand und Entwicklungsfortschritte der Kinder sollte das Fachpersonal kontinuierlich aufnehmen und nicht bloß einmalig testen, unterstrich Neckov in einem Kommentar vom Vortag. Ebenso machte er deutlich, dass man für sinnvolle Sprachstands-Erhebungen eine auf dem Ergebnis basierende Förderung gewährleisten müsse. Die Tests hätten in Übereinstimmung mit gerechteren Chancen für Kinder einen Schwerpunkt auf Integration und bestmögliches Unterstützen der Entwicklung zu setzen.

Dafür sei nach Ansicht des VBE-Vorsitzenden eine Herangehensweise erforderlich, mit welcher „die Stärken und Herausforderungen jedes Kindes sichtbar“ würden. Weiterhin sei das Personal gut zu qualifizieren, das Umfragen zufolge in knapp einem Drittel der Kitas nicht im Bereich Sprachlernen ausgebildet sei. Was den entstehenden Mehrbedarf an Fachkräften betrifft, trat Neckov erneut dafür ein, Beschäftigte, die einige Einrichtungen aufgrund der demografischen Situation einzusparen beabsichtigen, lieber zu behalten und auf diese Art in Betreuungsqualität zu investieren.

Kitas mit sozial schwachen Kindern sollen mehr Personal aufstocken

Insgesamt sind im Entwurf bis zum Jahr 2034 9,25 Mrd. Euro veranschlagt, auf Grundlage des KiQuTG hätten sich die Finanzhilfen auf 16 Mrd. Euro belaufen. Im Einzelnen ist in der vorgelegten Version eine verpflichtende Überprüfung von Sprachstand und Entwicklung von höchstens 4-jährigen Kindern und bei Bedarf deren Förderung vorgeschrieben, mit genauen Vorgaben des zusätzlich erforderlichen Personals für die Tests sowie für Planen und Begleiten der Förderung. Für mindestens 10 Prozent Kitas pro Land ist ein stärkerer Personalbedarf angesetzt, wenn die Einrichtungen einen höheren Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien, mit nicht-deutscher Muttersprache oder auffälligen Sprachlern-Defiziten aufweisen. Außerdem soll das QEG die Weitergabe der Daten aus den Erhebungen zu Sprachstand und Entwicklung der Kinder von Kitas an Grundschulen möglich machen.

Im Koalitionsvertrag heißt es zum QEG: „Für gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland werden wir die verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer flächendeckenden, mit den Ländern vereinbarten Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands einführen. Bei ermitteltem Förderbedarf erwarten wir von den Ländern geeignete, verpflichtende Fördermaßnahmen und -konzepte. Dafür führen wir ein (...) (QEG) ein und lösen das Kita-Qualitätsgesetz ab. Im Rahmen des QEG wollen wir eine zusätzliche Förderung für Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas integrieren. Dafür entwickeln wir das Konzept der Sprach-Kitas weiter. Die Startchancen-Kitas wollen wir nach den bereits in den Ländern entwickelten Sozialindizes bürokratiearm fördern, insbesondere mit einem Chancenbudget.“

Artikel als E-Mail versenden