zwd Berlin. „Das bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem Regierungsentwurf des Haushalts um acht Millionen Euro“, erklärte Giffey. Die Aufstockung der Mittel erfolge durch die Zuleitung der Bereinigungsvorlage an den Bundestag.
Giffey kündigte an, auch eine dauerhafte Förderung guter zivilgesellschaftlicher Projekte künftig möglich machen zu wollen. Dies ist derzeit aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. „Es handelt sich bei ,Demokratie leben!‘ nach wie vor um ein Bundesprogramm, das nur zeitlich befristete Modellprojekte fördern kann. Aufgrund rechtlicher Vorgaben können gute Projekte nicht einfach weiter gefördert werden, nur weil sie gut sind, auch wenn wir das gerne machen würden“, sagte die Ministerin. Das gehe nur mit einem Demokratiefördergesetz. „Dafür spreche ich mich seit langem aus. Ich werde auch bei unseren Koalitionspartnern weiter dafür werben.“
„Demokratie leben!“ war ursprünglich auf nur eine Förderphase angelegt und sollte Ende 2019 auslaufen. Giffey hatte jedoch bereits im vergangenen Jahr entschieden, das Programm zu entfristen.
Mehr zur Ausgestaltung des Programms im kommenden Jahr lesen Sie in Kürze im zwd-POLITIKMAGAZIN.